… hat LKW in Berlin abgestellt und ist mit einem durch die Firma gemieteten PKW nach Hause gefahren. Unterwegs ist er leider in den Sekundenschlaf gefallen polizeilich auch so angegeben, wodurch der PKW einen Schaden bekommen hat. Jetzt soll mein Partner die Kosten für die Reparatur bezahlen laut Autovermieter. Der Chef hat das Geld jetzt ohne uns bescheid zu sagen überwiesen, jedoch bezahlt der Chef jetzt keine Spesen. Frage: Wer muss tatsächlich für das Auto bezahlen. Mein Partner war auf dem Heimweg, jedoch mit einem gemieteten Auto vom Chef?
Hallo,
ich bin zwar kein Versicherungsfachmann aber das scheint mir doch fahrlässig von Deinem Partner gewesen zu sein. Offensichtlich war er nicht fahrtüchtig und ist trotzdem gefahren. Bei Fahrlässigkeit (nicht grobe Fahrlässigkeit) sollte die VK-Versicherung des Mietwagens greifen. D.h. wenn überhaupt sollte lediglich die Selbstbeteiligung anfallen. Nachdem der Wagen aber ein Firmenwagen war (Chef hat gemietet) sollte die gleiche Regelung greifen wie bei dem LKW Deines Partners. Normalerweise sollte die Haftungsfrage im Arbeitsvertrag oder in einer Zusatzvereinbarung geregelt sein.
Ist das hier nicht geregelt, denke ich das auch hier wieder nur maximal die Selbstbeteiligung bei Fahrlässigkeit weiterbelastet werden kann.
Ich würde das Gespräch zur Klärung mit dem AG suchen…bevor man sich die Paragraphen um die Ohren haut!
Gruss
mrofranken
Hallo,
normalerweise ist es so, das bei einem gemieteten Auto eine Vollkaskoversicherung gleichzeitig abgeschlossen wird, aber mit einer Selbsbeteiligung (in der Regel 2000 EUR) je nach Autovermietung und dass muss der Kunde zahlen (hier ist der Chef gemeint), aber in ihrem Fall ist eine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen worden (Sekundenschlaf), daher muss der Arbeitnehmer den Schaden bezahlen und nicht der Chef. Sie müssen wissen wie hoch den Schaden ist um zu rechnen wie lange die Spesen gestrichen sind.
Gruß
Marinel
Hallo biene-kind,
tut mir leid, damit hab’ ich gar nichts zu tun.
Hoffe, Ihr bekommt gute Antworten.
Claudia
Hallo, gut, dass nur dem Auto was passiert ist. Das ist schon mal positiv. Es hätte auch schlimmer kommen können.
In Haftungsfragen bin ich allerdings kein Experte. Das hat ja auch nur unmittelbar mit Arbeits- und Sozialrecht zu tun. Ich weiß nur, dass solche Schäden normalerweise von der Haftpflichtversicherung der Firma abgedeckt sind. Der Chef ist vielleicht lediglich in Vorlage getreten. Man müsste das mal in Erfahrung bringen.
Warum werden die Spesen nicht bezahlt? Gibt es dafür eine Erklärung seitens des Chefs? Grundlage für die Zahlung von Spesen ist natürlich eine entsprechende Regelung. Meistens im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung. Aber auch eine „betriebliche Übung“ könnte in Betracht kommen. Daraus kann man entnehmen, wie der Rechtsanspruch aussieht.
Mehr kann ich mangels Detailkenntnisse leider nicht sagen.
LG W.
Hallo, verantwortlich ist immer der Fahrer. Aber Mietfahrzeuge sind Vollkaskoversichert. In der Regel muss also maximal die Selbstbeteiligung gezählt werden. Ich würde das einmal prüfen. Viel Erfolg dabei und beste Grüße, Roland
Sorry Bien-Kind,
aber da kann ich Dir leider nicht weiter helfen.
Grundsätzlich ist es aber so, dass der Autofahrer für sein Tun verantwortlich ist. Also auch beim „Sekundenschlaf“.
Das müsste ggf. gerichtlich bzw. anwaltlich geklärt werden.
Herzlichen Gruß
Da kann ich leider nicht helfen!
Hallo Biene-Kind,
leider ist dein Text nicht vollständig. Daher nur kurz und knapp: Normal müsste die Versicherung vom Chef dafür aufkommen, es sei denn, der verursachte Schaden wurde vorsätzlich durch deinen Mann verursacht. Das müsste dann ein Gutachter bzw. Anwalt klären.
Im Normalfall ist natürlich die Autovermietung versichert, da der Chef nun aber gezahlt hat wird es jetzt darauf ankommen ob man hier auf grobe Fahrlässigkeit abstellt - das ist echt schwierig zu bewerten.
Unfall auf dem eigentlich ja versicherten Heimweg - Frage natürlich des Verschuldens - für die Fahrtüchtigkeit ist man selbst verantwortlich …
Eine einfache Verrechung mit den Spesen ist allerdings auf keinen Fall zulässig.
Der Chef müsste förmlich die Bezahlung verlangen und dann könnte man (auf jeden Fall mit Rechtsberatung) klären lassen, ob er zahlen muss und erst wenn er das dann trotz Mahnung nicht tut, könnte er verrechnen oder halt wenn man sich darauf einigt.
Nach Arbeitsrecht muss der Arbeitgeber und dessen Versicherungen die Schädenzahlen, weil der Arbeitgeber der Mieter des Fahrzeugs war. Spesen dürfte der Arbeitgeber aber nicht kürzen oder einbehalten, aber um die Frage richtig zu beantworten müsste ich wissen welche Spesen das sind. Da das hier über dieses Forum nicht geht, würde ich vorschlagen dich an den Betriebsrat und die Gewerkschaft Verdi wendest.
Hallo biene-kind,
mal ne Frage normalerweise sind die gemieteten Fahrzeuge ja versichert für solche Fälle!!wie hat der chef denn dasfahrzeug gemietet??das nur ER das fahrzeug bewegen darf oder auch eine dritte Person daruf kommt es glaub ich an…und spesen einbehalten geht schon mal garnicht!!das ist genau genommen Verpflegungspauschale!!wo soll dein Mann sich sonst während seiner Tour von ernähren.
Hallo, soweit ich informiert bin: der Arbeitgeber stellt die Arbeitsmittel und trägt das Risiko, das diese zu Schaden kommen, sofern kein vorsätzliches Verschulden des Arbeitnehmers vorliegt. Insofern korrekt, dass der Chef die Reparatur bezahlt hat - aber die Spesen hat er natürlich auch zu zahlen! Grüße, Reinhard
hallo,
zunächst muß er ja als berufskraftfahrer seine lenk- und ruhezeiten einhalten. mehrere gerichte gehen dazu über, dies auch so in anschließender verbindung mit der privaten heimfahrt nach einer längeren lkw-fahrt zusammen zu sehen.
vom grunde haftet der mieter. gibt dieser das fahrzeug jedoch an einen berechtigten fahrer, der mit wissen und willen des mietrs fährt, weiter haftet der fahrer.
die verursachung eines unfalls mit " sekundenschlaf" ist grob fahrlässig und führt zu regresspflichten, also zur rückzahlung des schadens durch den fahrer an den versicherer des mietfahrzeuges.
es ist jetzt aber so, dass der fahrer ja als mitarbeiter des mieters fuhr, also auf grund seines arbeitsverhältnisses das fahrzeug fuhr. die regressansprüche gegen den fahrer hätten eigentlich vor regressnahme durch das zuständige arberitsgericht geprüft werden müssen, aber dieses hätten wohl dem regress stattgegeben wenn nachweisbar gewesen wäre, dass der fahrer über die lenk- und ruhezeiten informiert gewesen ist. hat ihm der chef mitgeteilt, dass die anschließende heimfahrt mit dem pkw auch darunter fällt ?
ich würde es als nicht so schlecht betrachten, wenn der regress durch den chef vorab bezahlt wurde, zumindest bei einer größeren summe. das der chef das geld zurückhaben möchte ist auch klar. vielleicht könnte man sich aber in einem vernünftigen gespräch über eine ratenzahlung von mtl. xxx anstatt abzug der spesen einigen. man müsste ausrechnen was jetzt besser ist - schadenhöhe xx eur durch abzug der spesen von … in z.b.- 13 monaten erledigt, oder ratenzahlung von xx vom lohn abgezogen , erledigt in xx monaten.
vorsicht bei einem streit mit dem chef, mann könnte vielleicht in der arbeitsgerichtssache doch gewinnen, dann wäre aber möglicherweise der job weg !? abwägen.
ich hoffe ich konnte etwas helfen
grüße hook
Das hängt davon ab, was der normale weg nach Hause ist. Ein Beispiel: dein Mann wohnt in A, die Spedition hat ihren Sitz in C. Dann ist der weg zur Arbeit der von A nach C. Wenn der Lkw in Berlin also abseits des normalen Wegs zur Arbeit steht, ist die Fahrt ne dienstfahrt, und der Chef zählt.
Einfacher: wer hat denn den Mietwagen bezahlt (mietkosten?) Auf wen ist die Rechnung ausgestellt? Firma? Dann zahlt auch die Firma, da es sich um eine dienstfahrt handelt.
Die Spesenfrage verstehe ich nicht - wenn es eine dienstfahrt war, dann sind auch Spesen wie sonst auch uu zahlen.
Viele Grüße
Tinastar
Hallo Kollege,diese Regelung von Ihren Arbeitgeber ist sehr Günstig für Sie,da Sie durch den Sekunden-Schlaf alleine Verantwortlich sind!!Viele Grüsse Betriebsrat
Besser spät als nie…
Versichert über die BG sind nur Personenschäden, von daher ist hier nichts zu erwarten, da ja offensichtlich nur Sachschaden entstanden ist. Wenn ich es recht verstanden habe, hat der Chef die Reparatur auf seine Kappe genommen. Vermutlich hat er auch den Mietvertrag unterschrieben. In den würde ich mal einen Blick reinwerfen, denn da sollte das geregelt sein (eine allgemeingültige Aussage kann man dazu leider nicht machen). Die Spesenabrechnung ist meiner Ansicht nach unabhängig von anderen Sachverhalten zu sehen…die Kosten für den Mietwagen tauchen dort ja auch nicht auf, oder?
CU