Eine Wohnung wird einer Person niemals durch einen Gerichtsvollzieher einfach so „weggenommen“! Dieser hat lediglich den unerfreulichen Auftrag, eine Räumung durchzuführen, nachdem ein ordentliches Gericht zu dem Räumungs-Urteil gelangt ist - und zwar weil die betreffende Person selbst ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen ist. Der GV ist gewiss nicht der böse Bube …
Hi,
Mr. X ist immer irgendwo gemeldet.
nachdem Mr. X geräumt wurde, ist Mr. X obdachlos und muss sich auf seiner Gemeinde/Stadtverwaltung melden, die ihm ein Obdach zur Verfügung stellen muss.
Damit kann Mr. X gar nicht in die Problematik des „nicht gemeldet“ kommen
grüsse
dragonkidd
dadurch, dass die Wohnung geräumt wird, ist man ja nicht automatisch abgemeldet. Abmelden muss man sich selbst. Tut man es nicht, wird man irgendwann - meist auf Veranlassung des Vermieters oder des Ordnungsamtes - von Amts wegen abgemeldet. Aber das kann dauern.