Kurze Frage

Hi,

reine Interessensfrage:
(Habe leider keine wirklich sinnvolle Überschrift für den Artikel gefunden^^ )

Macht sich X strafbar wenn ihm z.B. die Wohnung durch einen Gerichtsvollzieher weggenommen wird und er dann polizeilich nicht mehr gemeldet ist ?

MfG

Olle

Kurze Antwort
Hallo!

Nicht gemeldet zu sein, ist eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat. Diese Ordnungswidrigkeit kann aber nur begehen, wer einen Wohnsitz hat.

Hallo Olle,

sorry, aber das muss jetzt einfach sein:

Eine Wohnung wird einer Person niemals durch einen Gerichtsvollzieher einfach so „weggenommen“! Dieser hat lediglich den unerfreulichen Auftrag, eine Räumung durchzuführen, nachdem ein ordentliches Gericht zu dem Räumungs-Urteil gelangt ist - und zwar weil die betreffende Person selbst ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen ist. Der GV ist gewiss nicht der böse Bube …

Nichts für ungut, aber das war mir ein Bedürfnis.

Gruss, Eva

Hi,
Mr. X ist immer irgendwo gemeldet.
nachdem Mr. X geräumt wurde, ist Mr. X obdachlos und muss sich auf seiner Gemeinde/Stadtverwaltung melden, die ihm ein Obdach zur Verfügung stellen muss.
Damit kann Mr. X gar nicht in die Problematik des „nicht gemeldet“ kommen
grüsse
dragonkidd

Hi,

dadurch, dass die Wohnung geräumt wird, ist man ja nicht automatisch abgemeldet. Abmelden muss man sich selbst. Tut man es nicht, wird man irgendwann - meist auf Veranlassung des Vermieters oder des Ordnungsamtes - von Amts wegen abgemeldet. Aber das kann dauern.

Gruß
Nelly