Ich hab da ein kleines Problem beim Ausfüllen von so einem Antrag auf Steuerentlastung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe.
Könnt ihr mir vielleicht sagen bzw. erklären was entlastungsfähige Arbeiten auf Forstflächen bzw. keine entlastungsfähigen Arbeiten auf Forstflächen sind (bitte mit Beispielen), weil ich mit dem Begriff überhaupt nichts anfangen kann
Bei uns in der CH-Landwirtschaft gehört Holzerarbeit nicht direkt zur Landwirtschaft. Meinst du mit Abzugsfähigen Arbeiten etwa Lohnarbeit für Dritte, oder alle Arbeiten, die nicht einer Unfall- oder anderen Versicherung unterstehen?
Es muss zu jeder Steuererklärung einen Leitfaden geben. Auch in Deutschland sollte das vorhanden sein:
Normalerweise sind entlastungsfähige Arbeiten diejenigen Arbeiten,die zur Bodenbearbeitung,Düngung, Planzung,Pflege und ernte notwendig sind. Aber die exakte Definition kenne ich nicht.
Kann nur vermuten und somit keine verbindliche Antwort geben. Wer das kann und sogar muss, ist dein Finanzamt (falls du keinen Steuerberater oder Bauernverband zur Hand hast). Mit freundlichem Gruß JHB.
ich kann dir leider keine Expertenauskunft hierüber geben. hab selbst mich versucht schlau zu machen im Internet unter verschiedenen Stellen aber bin immer noch nicht so richtig schlau.
sorry
fuereinLaecheln