Hi
lt. Nachrichten ist ja das Elterngeld nun beschlossen bzw. wird kommen.
Es wird lt. Nachrichten ca. 67% des Netto-Lohnes sein.
Gibt es trotzdem noch das Erziehungsgeld zusätzlich oder nicht mehr?
Fand kein besseres Brett als das hier aber meine Lebensgefährtin und ich spielen mit dem Gedanken Kind usw…
Hallo Theblue,
http://www.welt.de/data/2006/06/14/915989.html
Nein, für Dich gibt es kein Erziehungsgeld mehr.
ab 2007 geborene Kinder bekommen die Eltern Elterngeld, bis 2009 wird vorübergehend noch Erziehungsgeld an die gezahlt, die noch Anspruch drauf haben.
Heisst also, ab 2007 gibt es nur noch Elterngeld.
Für mich ein klarer Vorteil, da ich durch das Gehalt meines Mannes kein Anspruch auf Erziehungsgeld hätte. Dadurch erhalte ich wenigstens ein Jahre Geld, die ich sonst gar nicht hätte.
Für Leute die volle 3 Jahre Anspruch auf Erziehungsgeld hätten, haben Pech, die kriegen auch max nur 14 Monate Elterngeld.
Gruß Wölkchen
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Nachfrage
Hallo Wölkchen,
Link von dir ist nicht schlecht, aber was ist mit den „Nur-Hausfrauen“? In dem Artikel ist nur die Rede von Arbeitslosen und Studenten. Es gibt ja aber tatsächlich auch noch Frauen, die nach der Geburt eines Kindes oder nach dem Erziehungsurlaub ihre Arbeit ganz aufgeben. Wenn dann z.B. nach vier oder fünf Jahren das zweite Kind kommt, besteht dann hier Anspruch auf Erziehungsgeld?
Gruß Nina
Hallo Nina,
Lies mal hier:
http://www.taz.de/pt/2006/04/28/a0061.1/text
Also ich lese daraus, dass Du auch als Hausfrau Geld für ein Jahr bekommen sollst, aber gemessen quasi am Arbeitlosgeld II, was natürlich sehr gering ausfallen würde.
Aus dem Artikel geht auch hervor, dass sie aber darüber noch nicht wirklich einig sind.
Heisst aber, nein, es gibt pauschal kein Erziehungsgeld mehr.
In anderen Artikeln hab ich rausgelesen, dass unsere Familienministerin gern die Ganztagsbetreunung ab den 1. Lebensjahr einführen will. Für die arbeitenden Frauen natürlich ideal, aber quasi wird der Hausfrau nicht mehr honoriert, dass sie die drei Jahre oder mehr zu Hause bleiben will, um sich um die Kinder zu kümmern.
Die ganze Sache ist also sehr zweischneidig. Für Frauen wie mich, die max. 1-2 Jahre zu Hause bleiben würden, wäre dies natürlich ein enormer Fortschritt, für Hausfrauen, die Erziehungsggeld bekommen würden, ein Rückschritt.
Vielleicht lassen die sich für Hausfrauen, die mehrere jahre zu Hause bleiben würden, noch was einfallen, aber im Moment siehts für diese Frauen nicht sehr rosig aus.
Gruß Wölkchen
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Noch ne Frage…
Hallo,
hier auch nochmal eine Nachfrage. Betrifft mich zwar nicht selbst, aber mittlerweile hab ich mit 3 Müttern darüber gesprochen, die hier ratlos sind.
Oben erwähnte Mütter haben gerade ein Baby bekommen und planen ein weiteres Kind. Vorzugsweise mit nicht zu großem Altersabstand, sofern das planbar ist. Jetzt sind sie in Elternzeit. Wie ist das nun generell, wenn man mitten in der Elternzeit wieder schwanger wird und das Kind wird nach 01/2007 geboren? Richtet sich das Elterngeld nach dem Verdienst VOR der ersten Entbindung oder aber nach dem aktuellen Verdienst, sprich keinem, d.h. es wird nur der Sockelbetrag gezahlt? Eine der Mütter plant das irgendwie so hinzubekommen, daß sie vor Ablauf der Elternzeit „noch mal kurz Vollzeit arbeitet“, um dann eben auch den entsprechenden Betrag zu erhalten (nun gut, wie schon geschrieben, wenn das mal alles so planbar ist:wink:) Beziehungsweise sie möchte sogar so weit gehen, daß sie sobald sie nun schwanger ist, wieder arbeiten möchte, um dann eben nach ein paar Monaten wieder in Mutterschutz zu gehen. Vermutlich wird sie wohl damit den Arbeitgeber ein bißchen verärgern.
Weiß hier jemand Bescheid?
Sonnige Grüße,
Christiane
Hallo Christiane,
Genau hier denke ich mal wirds kompliziert. Die wollen als Grundlage den Durchschnitt Deiner letzten 12 Monate erhaltenden Gehälte nehmen.
Würde ich rein logisch vorgehen, würde ich so argumentieren:
Sind sie noch in der Elternzeit, wird der Sockelbetrag als Grundlage genommen, fürs erste Kind gibt es weiterhin Erziehungsgeld, bis Elternzeit für das Kind vorbei ist, fürs zweite Kind dann ein Jahr Elterngeld gemessen an dem Sockelbetrag, weil man ja mind ein Jahr nicht gearbeitet hat.
Wenn einer der Mütter nun meint 6 Monate zwischendurch noch zu arbeiten, mmmhh, wenn man von ersten Satz ausgeht, legen sie die 6 Monate Gehalt und 6 Monate Sockelbetrag zusammen und bilden den Durchschnitt.
Ob die das nun so machen, oder aber nur dann die 6 Moante als Grundlage nehmen kA, da sollten wir uns überraschen lassen 
Aber ich such nochmal im I-Net, ob ich was darüber finde.
Gruß Wölkchen
http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/familie,did=201…
Habe hier nochmal den offiziellen Link dafür, vielleicht steht da noch was interessantes drin.
Gruß Wölkchen