Kurze frage wegen unterhaltsklage

hallo!
wer kann mir bitte bald helfen?

muss der jugendliche kenntnis von dem antrag haben?

„antrag des minderjährigen…(geb 1994), vertreten durch seine mutter … gegen seinen vater … wegen unterhalt“

danke für die hilfe!

Hallo,

nein, muß er nicht, da der jugendliche vollumfänglich von der Mutter rechtlich vertreten wird und die Mutter auf den Unterhalt bzw auf dessen Realisierung nicht verzichten darf nach 1614 BGB

grüße
miamei