Moin zusammen!
Ich hab gestern endlich einen neuen PC bestellt. Soweit, so gut.
Vorab hatte ich beim Anbieter per Telefax um ein Angebot gebeten, ich hatte denen ein Vergleichsangebot beigepackt.
Daraufhin bekam ich eben von denen das gewünschte Angebot per Fax.
Angeboten wurde mir ein Komplettsystem ohne jegliche Software, zusätzlich wurden mir optional Aufpreise für ein DVD-LW und einen neuen CD-Brenner genannt.
Ich habe daraufhin per Fax bestellt, und zwar das Komplett-System mit DVD und CD-RW. Kurz drauf bekam ich eine Auftragsbestätigung. Die Lieferung soll in etwa 10 Tagen erfolgen.
Nun kommt es ja erstens meist anders und zweitens als man denkt. Heute schlage ich meine Zeitung auf und mir fällt fast der Kaffeepott aus der Hand.
In der Zeitung ist ein Angebot eines hier ansässigen Händlers, der ein deutlich leistungsfähigeres System offeriert, bei einem fast identischen Preis.
Das mich das ziemlich ärgert, ist vielleicht verständlich.
Wie sieht das denn nun aus? Kann ich problemlos nach dem Fernabsatzgesetz von meiner Bestellung zurücktreten? In den AGB des Anbieters steht geschrieben, das individuell auf Kundenwunsch gefertigte Komplettsysteme von der Rückgabe nach diesem Gesetz ausgeschlossen sind. Wieweit muß ich das auf mich beziehen?
Ich denke, letztlich handelt es sich um kein individuelles System, sondern um einen Standard-PC. Sehe ich das falsch? In dem System sind keine exotische Komponenten enthalten. Es werden ausschließlich Standardteile verwendet.
Vielleicht könnt ihr mir ja was dazu sagen. Wäre Klasse, wenn sich schnell jemand dazu äußert, damit ich noch heute alles klar machen kann.
Gruß vom
Dicken MD.

