Moin moin,
ich habe folgendes Problem. Ich habe einen LCD-Fernseher der Firma Yakumo für knapp 1000€ gekauft. Funktionieren tut der eigentlich einwandfrei, wenn man nicht die HD-Kompatibilität in Anspruch nehmen will. Nachdem ich das erste Mal den HDMI bzw. DVI-Anschluss nutzen wollte, musste ich feststellen, dass diese nicht funktionieren 
Natürlich habe ich mich an meinen Hersteller gewandt aber der meinte nur er schickt mir nen Techniker nach Hause um das Problem zu beheben. Laut Hersteller ist wohl die Hauptplatine fehlerhaft. Leider haben sie nun aber auch noch zufälligerweise Lieferschwierigkeiten genau mit der Platine, die ich für meinen LCD benötige. Das Ganze zieht sich jetzt schon 2 Monate hin und ein Ende ist nicht in Sicht
Könnt ihr mir sagen, wie da die Gesetzeslage ist ? Es kann doch nicht sein, dass ich hier jetzt vielleicht noch Monate warten muss, bis die Platine da ist. Der Hersteller meies LCD muss mir da doch Alternativen anbieten können / müssen oder nicht ?
Natürlich habe ich mich an meinen Hersteller gewandt aber der
meinte nur er schickt mir nen Techniker nach Hause um das
Problem zu beheben.
Was interessiert Dich der Hersteller?
Du hast das Gerät bei einem Händler gekauft, und DER ALLEINE ist Dein Ansprechpartne, wenn was am Gerät nicht funktioniert.
Der Hersteller hat evtl. eine freiwillige Garantierklärung gegeben, aber das ist eine rein freiwillige Leistung, die nach von ihm bestimmten Regeln abläuft.
„Der Kunde bekommt 3 Jahre Garantie auf das Gerät. Voraussetzung ist, dass er dazu den Fernseher persönlich in Timbuktu, Hauptstraße 3, abgibt. Das Gerät wird dann innerhalb von 20 Jahren repariert und kann in unserem zentralen Auslieferungslager Nowosibirsk abgeholt werden.“
Laut Hersteller ist wohl die Hauptplatine
fehlerhaft. Leider haben sie nun aber auch noch
zufälligerweise Lieferschwierigkeiten genau mit der Platine,
die ich für meinen LCD benötige. Das Ganze zieht sich jetzt
schon 2 Monate hin und ein Ende ist nicht in Sicht
Könnt
ihr mir sagen, wie da die Gesetzeslage ist ?
S.O.: Eine freiwillige Leistung kann beliebig ausgestaltet werden. Schau doch mal in die Garantieerklärung des Herstellers. Aber vor allem: Wende Dich an den Verkäufer!
Ich habe diesen LCD bei einem Versandhaus bestellt. Normalerweise ist es so, dass das Versandhaus dafür zuständig ist, in diesem Falle ist es aber so, dass Yakumo direkt für diverse Fragen was das Gerät angeht, zuständig ist. Ich habe bereits aller versucht zu klären. Es heisst immer wieder, dass Yakumo zuständig ist weil die halt selebr die Garantieabwicklung übernommen haben.
Aber wie ist denn das nun, wie lange haben die Zeit diesen technischen Defekt zu beheben ?
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Mahlzeit!
Könnt ihr mir sagen, wie da die Gesetzeslage ist ?
Können schon dürfen eher nicht siehe [FAQ:1129].
Was es so bezüglich Garantie zu sagen gibt findest du hier [FAQ:1152]
Gruß
Stefan
Hallo
Ich habe diesen LCD bei einem Versandhaus bestellt.
Normalerweise ist es so, dass das Versandhaus dafür zuständig
ist, in diesem Falle ist es aber so, dass Yakumo direkt für
diverse Fragen was das Gerät angeht, zuständig ist. Ich habe
bereits aller versucht zu klären. Es heisst immer wieder, dass
Yakumo zuständig ist weil die halt selebr die
Garantieabwicklung übernommen haben.
Yakumo mag den Service im Auftrag des Händlers übernehmen, das ist üblich, trotzdem ist der Händler dein Ansprechpartner (ausser in dem unwahrscheinlichen Fall das die Garantiebestimmungen dich viel besser darstehen lassen).
Aber wie ist denn das nun, wie lange haben die Zeit diesen
technischen Defekt zu beheben ?
Ich schätze mal, einige Wochen. Je nachdem wie lange das schon dauert, und ob (und wie) du den Händler (was du mit Yakumo ausgemacht hast, interessiert nicht) über den Defekt informiert hast, setze ihm höflich aber bestimmt eine Frist von 2-4 Wochen, bis dahin soll dein LCD wieder funktionieren oder ein Austauschgerät gestellt worden sein, oder du wirst es wieder zurückgeben und dein Geld wieder zurück verlangen.
Gruß, DW.