Kurze Frage zur Kündigungsfrist/Kündigungstermin

Hallo liebe Experten,

im Tarifvertrag ist folgendes geregelt: Kündigungsfrist 6 Wochen zum Quartalsende (genauen Wortlaut weiss ich jetzt nicht ich glaube 6 Wochen zum „Vierteljahresschluss“).

Nun möchte der AN kündigen und reicht die Kündigung bspw. am 10.11.13 ein. Somit wäre die Kündigungsfrist gewahrt. Die Kündigung würde zum 31.12 wirksam werden (richtig?).

Könnte der AN auch sagen, er möchte zum 28.02.2014 kündigen?

Danke schon mal im Voraus
Gruß
Markus

Hallo liebe Experten,

Hallo,

im Tarifvertrag ist folgendes geregelt: Kündigungsfrist 6
Wochen zum Quartalsende (genauen Wortlaut weiss ich jetzt
nicht ich glaube 6 Wochen zum „Vierteljahresschluss“).

„Vierteljahresschluß“ ist eine veraltete Formulierung, aber deckungsgleich mit Quartalsende.

Nun möchte der AN kündigen und reicht die Kündigung bspw. am
10.11.13 ein. Somit wäre die Kündigungsfrist gewahrt.

Stimmt

Die
Kündigung würde zum 31.12 wirksam werden (richtig?).

Wenn die Kündigung auch im Kündigungsschreiben zum 31.12. ausgesprochen wird: Ja !

Könnte der AN auch sagen, er möchte zum 28.02.2014 kündigen?

Der AN kann viel sagen, leider ist aber der 28.02. kein Quartalsende.
Die Kü-Fristen regeln das Vorgehen bei einer einseitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses und sind in diesem Fall zwingend einzuhalten.
Alles, was davon abweicht, kann grundsätzlich nicht rechtsverbindlich einseitig durchgesetzt werden, sondern bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des anderen Vertragspartners.
Im geschilderten Fall ginge 28.02. somit nur im gegenseitigen Einvernehmen von AN und AG - zB durch einen Auflösungsvertrag.

Danke schon mal im Voraus
Gruß

&Tschüß

Markus

Wolfgang

entschuldige Markus, aber ich kann dir da wirklich nicht weiterhelfen, weiss auch gar nicht, wieso ICH diese Frage bekam. Ich kann Strümpfe stricken, Querflöte spielen, Dir was über Barcelona und St.Petersburg erzäheln und in dir in russischer und spanischer Sprache die Grammatikregeln erklären, aber über Kündigungsrecht fragt man vielleicht doch besser einen Juristen, oder?
Trotzdem viele grüße und viel Erfolg bei Deiner Frage…
Saludos und privjet Canela

Hallo Markus,
leider sind deine Angaben zu ungenau um präzise Antworten zu können.
Wenn der geltende Tarifvertrag aussagt, dass nur zum Quartalsende gekündigt
werden darf, wäre dann erst wieder der letzte Tag des Monats März ab 00:00 Uhr
genau genommen.
Stimmt der AG jedoch deinem „Wunschkündigungtermin“ zu, so ist auch diese
Kündingung rechtswirsam.
Generell werden die Kündigungsfristen im BGB §§ 622,186 - 193  geregelt. Im § 622 könnten die Absätze 1,2 und 6 für dich interessant sein.

Viele Grüße