Hallo liebe Experten,
Hallo,
im Tarifvertrag ist folgendes geregelt: Kündigungsfrist 6
Wochen zum Quartalsende (genauen Wortlaut weiss ich jetzt
nicht ich glaube 6 Wochen zum „Vierteljahresschluss“).
„Vierteljahresschluß“ ist eine veraltete Formulierung, aber deckungsgleich mit Quartalsende.
Nun möchte der AN kündigen und reicht die Kündigung bspw. am
10.11.13 ein. Somit wäre die Kündigungsfrist gewahrt.
Stimmt
Die
Kündigung würde zum 31.12 wirksam werden (richtig?).
Wenn die Kündigung auch im Kündigungsschreiben zum 31.12. ausgesprochen wird: Ja !
Könnte der AN auch sagen, er möchte zum 28.02.2014 kündigen?
Der AN kann viel sagen, leider ist aber der 28.02. kein Quartalsende.
Die Kü-Fristen regeln das Vorgehen bei einer einseitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses und sind in diesem Fall zwingend einzuhalten.
Alles, was davon abweicht, kann grundsätzlich nicht rechtsverbindlich einseitig durchgesetzt werden, sondern bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des anderen Vertragspartners.
Im geschilderten Fall ginge 28.02. somit nur im gegenseitigen Einvernehmen von AN und AG - zB durch einen Auflösungsvertrag.
Danke schon mal im Voraus
Gruß
&Tschüß
Markus
Wolfgang