Hallo, ich bin 30 Jahre alt, Student, arbeite nebenher als Freiberufler (Kleinunternehmer) und habe ein paar Fragen zu meiner Steuer. Die sollte zwar schon fertig sein, ich weiß, aber ich habe einen Aufschub bekommen. Da ich selbst weiß, wie mühselig solche Posts sind, versuche ich, meine Fragen so kurz und genau wie möglich zu stellen.
Im letzten Jahr habe ich erfolgreich mein Abitur auf einem Weiterbildungskolleg nachgeholt. Im Netz habe ich gelesen, dass ich die Fahrten dorthin absetzen kann. Ist das korrekt? Wenn ja, wie hoch wäre der Betrag und wie berechne ich das?
Könnte ich theoretisch auch meine Fahrten zur Uni absetzen, wenngleich ich doch eigentlich „kostenlos“ fahre durch mein Semesterticket?
Verwandte Frage: Kann ich den Semesterbeitrag absetzen?
Als Freiberufler arbeite ich Daheim und unterwegs, dementsprechend sind stationäres und mobiles Internet erforderlich. Ohne großartig „nachrechnen“ zu müssen – gibt es einen Pauschalbetrag der addierten Internet- und Telefonkosten, den ich absetzen könnte? Ich würde da ein Drittel oder unter Umständen sogar die Hälfte denken.
Ich hoffe, das war jetzt nicht zu lange – und freue mich auf Antworten. Gruß, Peter