Kurze Fragen zu meiner Steuererklärung als Student

Hallo, ich bin 30 Jahre alt, Student, arbeite nebenher als Freiberufler (Kleinunternehmer) und habe ein paar Fragen zu meiner Steuer. Die sollte zwar schon fertig sein, ich weiß, aber ich habe einen Aufschub bekommen. Da ich selbst weiß, wie mühselig solche Posts sind, versuche ich, meine Fragen so kurz und genau wie möglich zu stellen.

Im letzten Jahr habe ich erfolgreich mein Abitur auf einem Weiterbildungskolleg nachgeholt. Im Netz habe ich gelesen, dass ich die Fahrten dorthin absetzen kann. Ist das korrekt? Wenn ja, wie hoch wäre der Betrag und wie berechne ich das?

Könnte ich theoretisch auch meine Fahrten zur Uni absetzen, wenngleich ich doch eigentlich „kostenlos“ fahre durch mein Semesterticket?

Verwandte Frage: Kann ich den Semesterbeitrag absetzen?

Als Freiberufler arbeite ich Daheim und unterwegs, dementsprechend sind stationäres und mobiles Internet erforderlich. Ohne großartig „nachrechnen“ zu müssen – gibt es einen Pauschalbetrag der addierten Internet- und Telefonkosten, den ich absetzen könnte? Ich würde da ein Drittel oder unter Umständen sogar die Hälfte denken.

Ich hoffe, das war jetzt nicht zu lange – und freue mich auf Antworten. Gruß, Peter

Von welchem Jahr sprichst du? Der 31.5. ist ein höchst theoretischer Termin für Leute, die nie bei Rot über die Fußgängerampel gehen, selbst wenn kein Auto weit und breit zu sehen ist.

Nein, denn Schulbesuch ist steuerlich nicht begünstigt.

Für die Erstausbildung kannst du deine Aufwendungen als Sonderausgaben geltend machen, bis zu maximal 6.000 €. Wenn du vorher schon eine Ausbildung abgeschlossen hast, dann auch die gesamten Kosten als Werbungskosten oder vorgezogene Betriebsausgaben. Pauschale Kfz-Kosten kannst du aber nur geltend machen, wenn du tatsächlich mit einem (eigenen/ überlassenen) Kfz fährst. Das musst du zwar nicht täglich so machen, aber wenn du immer mit den Öffis fährst, dann geht es nicht.

Es gibt keinen Pauschbetrag dafür, aber man kann so etwas schätzen. 20 € pro Monat gehen erfahrungsgemäß immer, wenn es begründbar ist, gegebenenfalls auch mehr.

Hallo, und erstmal Danke für ihre Antwort.

Muss ich denn den Semesterbeitrag explizit angeben oder kann ich einfach die Summe in die Erklärung hineinschreiben? Wenn ja, wo mache ich das überhaupt?