Kurze Fragen zu Steuerthemen - Steuerklassen usw

Hallo,

vorab: ich hab keinen großen Plan von Stuern, aber deshalb frage ich ja hier :smile:

Ich habe letzten Dezember (2012) geheiratet und jetzt folgende Fragen:

1.)können wir uns für die Steuererklärung 2012 aussuchen, ob wir gemeinsam oder getrennt veranlagt werden wollen?
Und können wir diesen Beschluss im mächsten Jahr eventuell wieder rückgängi machen (Annahme: 2012 wäre eine getrennte Veranlagung günstiger, 2013 eine gemeinsame)? Oder entscheidet man sich einmal für eine Variante und es bleibt dabei?

2.) wir kriegen im Mai ein Kind :smiley: Meine Frau wird dann ab ~ August (nach dem Mutterschutz) noch 10 Monate Elterngeld bekommen (65% ihres Nettolohns), danach ne 1/2 Stelle antreten. Sinnvoll wäre ein Wechsel in 3/5, da ich dann bald erheblich mehr verdiene als sie. Nur: wann ist der Wechsel am besten? Zu Beginn des Mutterschutzes oder wenn sie Elterngeld erhält oder die 1/2 Stelle antritt?
Und: kann man einen Wechsel rein theoretisch wieder „rückgängig“ machen, also in 4/4 zurückkehren?
Und: gibt es eine Wechselfrist, einen bestimmten Zeitpunkt, zu dem man spätestens im Jahr wechseln muss?
Und: ich habe gehört, wenn man 3/5 wählt, muss man oft was zurückzahlen in der EstErklärung. Stimmt das so pauschal

3.) wir kriegen dann an Mai auch Kindergeld. Es gibt ja auch diese Kinderfreibeträge auf der Lohnsteuerkarte, wie läuft das? das raff ich irgendwie nicht… :oops:

Tja, viele Fragen…
Für Kenner wahrscheinlich lächerlich, aber für mich schon zu hoch…
Bin für jede Antwort dankbar, auch wenn es nur eine Frage sein sollte :wink:

Danke…

Hallo andrew12345,

also da kann ich dir keinen Rat geben, denn die Steurgesetze für getrennt und einzelveranlagung haben sich ja geändert.
Ich weiß nur, daß noch vor ein paar Jahren die 3/5 auch besser waren, wenn man im Dez. geheiratet hatte und die für die steuererklärung rückwirkend eintragen lassen hatte.

hallo,

antworten findet ihr im text.

saludos, borito

Hallo,

vorab: ich hab keinen großen Plan von Stuern, aber deshalb
frage ich ja hier :smile:

Ich habe letzten Dezember (2012) geheiratet und jetzt folgende
Fragen:

1.)können wir uns für die Steuererklärung 2012 aussuchen, ob
wir gemeinsam oder getrennt veranlagt werden wollen?

ja

Und können wir diesen Beschluss im mächsten Jahr eventuell
wieder rückgängi machen (Annahme: 2012 wäre eine getrennte
Veranlagung günstiger, 2013 eine gemeinsame)?

ja

Oder entscheidet
man sich einmal für eine Variante und es bleibt dabei?

nein

2.) wir kriegen im Mai ein Kind :smiley: Meine Frau wird dann ab ~
August (nach dem Mutterschutz) noch 10 Monate Elterngeld
bekommen (65% ihres Nettolohns), danach ne 1/2 Stelle
antreten. Sinnvoll wäre ein Wechsel in 3/5, da ich dann bald
erheblich mehr verdiene als sie.

kann sein, muß man ausrechnen

Nur: wann ist der Wechsel am
besten? Zu Beginn des Mutterschutzes oder wenn sie :Elterngeld
erhält oder die 1/2 Stelle antritt?

dto. muß man ausrechnen

Und: kann man einen Wechsel rein theoretisch wieder
„rückgängig“ machen, also in 4/4 zurückkehren?

ja, einmal jährlich

Und: gibt es eine Wechselfrist, einen bestimmten Zeitpunkt, zu
dem man spätestens im Jahr wechseln muss?

ja. das muß beim fa beantragt werden, und zwar bis ende des jahres (ich glaube, bis november) für das folgejahr.

Und: ich habe gehört, wenn man 3/5 wählt, muss man :oft was
zurückzahlen in der EstErklärung. Stimmt das so :stuck_out_tongue:auschal

nein, stimmt so nicht. auch hier: muß man ausrechnen.

3.) wir kriegen dann an Mai auch Kindergeld. Es gibt ja auch
diese Kinderfreibeträge auf der Lohnsteuerkarte, wie läuft
das? das raff ich irgendwie nicht… :oops:

kinderfreibetrag = eintragen lassen beim fa, dann zum ag und diesen benachrichtigen.
ki-freibetrag geht auch unterjährig, da ja das kind nicht immer am 01.01. auf die welt kommt :smile:

Tja, viele Fragen…
Für Kenner wahrscheinlich lächerlich, aber für mich schon zu
hoch…
Bin für jede Antwort dankbar, auch wenn es nur eine Frage sein
sollte :wink:

Danke…