Hallo,
vorab: ich hab keinen großen Plan von Stuern, aber deshalb frage ich ja hier 
Ich habe letzten Dezember (2012) geheiratet und jetzt folgende Fragen:
1.)können wir uns für die Steuererklärung 2012 aussuchen, ob wir gemeinsam oder getrennt veranlagt werden wollen?
Und können wir diesen Beschluss im mächsten Jahr eventuell wieder rückgängi machen (Annahme: 2012 wäre eine getrennte Veranlagung günstiger, 2013 eine gemeinsame)? Oder entscheidet man sich einmal für eine Variante und es bleibt dabei?
2.) wir kriegen im Mai ein Kind
Meine Frau wird dann ab ~ August (nach dem Mutterschutz) noch 10 Monate Elterngeld bekommen (65% ihres Nettolohns), danach ne 1/2 Stelle antreten. Sinnvoll wäre ein Wechsel in 3/5, da ich dann bald erheblich mehr verdiene als sie. Nur: wann ist der Wechsel am besten? Zu Beginn des Mutterschutzes oder wenn sie Elterngeld erhält oder die 1/2 Stelle antritt?
Und: kann man einen Wechsel rein theoretisch wieder „rückgängig“ machen, also in 4/4 zurückkehren?
Und: gibt es eine Wechselfrist, einen bestimmten Zeitpunkt, zu dem man spätestens im Jahr wechseln muss?
Und: ich habe gehört, wenn man 3/5 wählt, muss man oft was zurückzahlen in der EstErklärung. Stimmt das so pauschal
3.) wir kriegen dann an Mai auch Kindergeld. Es gibt ja auch diese Kinderfreibeträge auf der Lohnsteuerkarte, wie läuft das? das raff ich irgendwie nicht… :oops:
Tja, viele Fragen…
Für Kenner wahrscheinlich lächerlich, aber für mich schon zu hoch…
Bin für jede Antwort dankbar, auch wenn es nur eine Frage sein sollte 
Danke…
auschal