nehmen wir mal an, in jedem Raum ist eine Heizung, jedoch im Winter bei ca. 0 C°, wird höchstens eine Temperatur von 20 C° erreicht. Wenn es kälter wird, teilweise nur 18 C°… Muss ein Vermieter nicht Sorge tragen das eine Mindesttemperatur von 21 C° erreicht wird?!
Es gibt keine feste Grenze,genannt wird m.E. eine Spanne von
20 bis 22 °C, auch gestaffelt nach Nutzung der Zimmer. Bad
z.B. mehr.
Aber unabhängig davon, nur 18°C wäre deutlich zu wenig und ein
Mietmangel.
Zu welcher Uhrzeit? Der VM ist nicht verpflichtet diese Temperaturen 24Std am Tag zur gewährleisten, bei der Nachtabsenkung darfs auch bis zu 3°C weniger als das genannte Optimum sein.
Ob bei 20°C auch auch schon gemindert oder bemängelt werden
kann ?
danke! Hab das mal überflogen, den Link! Also wenn es unter 20 C° ist tagsüber, dann kann man die Miete mindern! Weiß einer wieviel?! Und vor allem wie muss man das dem VM nachweißen?! Kurrios wird es doch erst dann, wenn es -5C° ist, man den Vm ruft weil es nur 18 oder 19 ist, und er kommt dann bei 0 C° außentemperatur,… was dann?!
danke! Hab das mal überflogen, den Link! Also wenn es unter 20
C° ist tagsüber, dann kann man die Miete mindern! Weiß einer
wieviel?! Und vor allem wie muss man das dem VM nachweißen?!
Kurrios wird es doch erst dann, wenn es -5C° ist, man den Vm
ruft weil es nur 18 oder 19 ist, und er kommt dann bei 0 C°
außentemperatur,… was dann?!
Bevor man sich die Mühe macht ein Protokoll zu erstellen: wurde der Mangel dem Vermiiter denn schon gemeldet, sodass dieser die Möglichkeit hatte Abhilfe zu schaffen? (ansonsten besteht nämlich kein Minderungsrecht)
Jede Heizungsanlage hat diverse Einstellmöglichkeiten > da sollte es eigentlich kein Problem sein, die Sache „geregelt“ zu bekommen > z.B. durch Veränderung der Parallelverschiebung oder der Steilheit der Heizkurve in der Regelung (das anfangs Erwähnte deutet auf Letzteres hin)