Hallo…
also kurze Fallkonstellation:
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Antrag bei eigentlichen Amt Anfang eines Monats gestellt.
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dieses Amt teilt mit, dass es dafür nicht zuständig ist und das andere benachrichtigt hat.
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zuständiges Amt meldet sich per Schriftsstückdatum Montag vor Ende eines Monats mit Bitte um Ausfüllen eines Formulars.
Posteingang beim Antragenden am Dienstag.
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Formular für den Zuschuss durch den Staat am folgenden Mittwoch oder Donnerstag abgeschickt.
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Antragseingang beim zuständigen Amt spätestens am Montag in der Folgewoche ( bestätigt)
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Ablehnung des Antrages durch das Amt
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Ablehnungsbegründung:
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Antragseingang erst am Montag ( neuer Monat)
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Fristablauf (Frist wurde vorher nicht benannt ( also in keinem der Schreiben vom Amt unter Ziffer 2. und 3.))
Ist das korrekt?
Oder Widerspruch
- wegen Unterlassung der Belehrungs- und Informationspflicht
- wegen fristgerechter Beantragung, lediglich Unterlagen fehlten, von der der Antragende keine Kenntnis haben konnte
( die benötigten Unterlagen lagen dem 1. Amt vor, lediglich Unterschrift unter das Antragsformular fehlte)
Danke Marco
hi marco,
um was geht es? den öko-steuerzuschuß für bafög empfänger? oder um was? wenn nicht, dann i.d.R.: pech gehabt, weil fristwahrender posteingang nur bei zuständiger behörde (auch knallhart im steuerrecht), darüber muss aber mE belehrt worden sein. mE braucht dich die falsche behörde auch nicht zu informieren, das du bei denen falsch bist … reine ermessenentscheidung!
olalala
findet der showbee
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Hallo Bee,
um was geht es? den öko-steuerzuschuß für bafög empfänger?
Jep… normal wird der ja vom Wohngeld ausgezahlt. Da ich aber leicht über dem Satz liege… haben die meine Anfrage an das Sozialamt weitergeleitet. Einkommensnachweise und Ausgabennachweise liegen denen also auch vor, da ich versucht hatte Wohngeld zu bekommen.
Fristende: 31.3.2001
Hat mich vor allem auch deshalb gewundert, weil ich davon bisher noch nie was in der Presse gelesen hatte.
darüber muss aber mE belehrt worden
sein.
ME auch
Aber nicht passiert.
Und deren Schreiben kam vom 26.3. Schreibdatum. Wenn ich das mit dem Eingang gewusst hätte, wäre ich doch vorbei gefahren. So habe ich mir die 30 km erspart.
Gruß
Marco
Jep… normal wird der ja vom Wohngeld ausgezahlt. Da ich aber
leicht über dem Satz liege… haben die meine Anfrage an das
Sozialamt weitergeleitet. Einkommensnachweise und
Ausgabennachweise liegen denen also auch vor, da ich versucht
hatte Wohngeld zu bekommen.
Fristende: 31.3.2001
hi marco,
ich denke den zuschuss bekommt man nur, wenn man bafög erhält, oder? du bekommst doch keines, wie das ganze forum weiss, oder??? warum solltest du trotzdem welchen bekommen? muesstest du mal irgendwo im netz nachlesen (am besten beim studentenwerk mal anklopfen), die können bestimmt sagen, ob es definitiv an bafög koppelt, oder nicht.
auf jeden fall, denke ich in dem fall, liegt das alles etwas anders. der zuschlag wurde im dezember o.ä. angekündigt, es geht hier um einen einmaligen zuschuß, weshalb man halt eine ausschlußfrist setzen musste. um hier nicht bösartig welche über die klinge springen zu lassen, war mir so, das es auch fristgerecht eingereicht ist, auch wenn der antrag bei einer unzuständigen behörde eingelegt wird…
da surf mal nach, findet der
showbee
Hallo Bee,
ich denke den zuschuss bekommt man nur, wenn man bafög erhält,
oder?
Dann bekommt man ihn automatisch… der Rest musste sich bemühen.
So long…
Marco
Hallo Marco
sind Amt 1 und Amt 2 bei der selben Behörde??
Wenn ja, ist der Fristablauf eigentlich nicht gegeben, da der Eingang bei der Behörde (nicht bei der richtigen Stelle in der Behörde) gilt. Beispiel (NRW): Einspruch gegen Bußgeldbescheid wird beim Sozialamt der geleichen Gemeinde abgegeben.
Falls nein könnte man den Eingang des Antrags bei Amt 2 darin sehen, dass Amt 1 das schreiben weitergeleitet hat.
Großes Problem ist die fehlende Unterschrift - der Antrag zählt rechtlich als nicht gestellt. Hier kann man versuchen, mit der Behörde zu reden, wobei es aber schon fast einer Rechtsbeugung durch die Behörde gleichkommt, wenn sie den Antrag als gestellt ansieht.
Es schadet auf keinen Fall, fristwahrend Widerspruch gegen die Ablehnung zu erheben. Schreib in den Wiederspruch, dass du vor einer ablehnenden Entscheidung der Widerspruchsbehörde nochmals gehört werden möchtest, um dann aus Kostengründen den Widerspruch zurucknehmen zu können.
Gruß
HaWeThie
Hallo Marco
sind Amt 1 und Amt 2 bei der selben Behörde??
Wenn ja, ist der Fristablauf eigentlich nicht gegeben,
Ja. Ist bei der gleichen Behörde… das eine Wohngeldstelle, das andere Sozialamt. Kann ich in der Begründung auch anführen, dass mir kein Hinweis auf die Frist gegeben wurde?
Marco
Ja. Ist bei der gleichen Behörde… das eine Wohngeldstelle,
das andere Sozialamt. Kann ich in der Begründung auch
anführen, dass mir kein Hinweis auf die Frist gegeben wurde?
Marco
Tach nochmal,
probieren kannst du es, ob es was nützt???
Problem dürfte, wie bereits mitgeteilt, die fehlende Unterschrift sein.
Sorry und Gruß
HaWeThie