Kurze Tätigkeit in Belgien bei Arbeitsvertrag in D

Ich habe einen festen Arbeitsvertrag in Deutschland. Um bei einem zehntägigen Projekt in Belgien zu arbeiten (anderer Arbeitgeber) werde ich für zehn Tage unbezahlten Urlaub bekommen.
Aber wie regle ich am besten meine Bezahlung? Hat jemand einen Tipp oder Erfahrung?
Sollte ich eine Rechnung als Freiberufler stellen, oder eine Tätigkeit mit Arbeitnehmerstatus unterzeichnen (über eine belgische Agentur ist das möglich). Oder sollte ich meinen deutschen Arbeitgeber fragen, ob er die Auslandstätigkeit in meinen Vertrag aufnimmt und sich vom belgischen Arbeitgeber bezahlen lässt?
Was ist in arbeitsrechtlicher und in steuerrechtlicher Sicht für mich und meine Arbeitgeber am besten?
Ich habe ein bisschen Erfahrung, aber leider überhaupt nicht den Überblick, was alles zu beachten ist.

Danke für eure Hilfe!

Um bei

einem zehntägigen Projekt in Belgien zu arbeiten (anderer :Arbeitgeber) werde ich für zehn Tage unbezahlten Urlaub :bekommen.

  1. :Sollte ich eine Rechnung als Freiberufler stellen, oder eine
  2. :Tätigkeit mit Arbeitnehmerstatus unterzeichnen
    3 ) meinen deutschen Arbeitgeber fragen, ob er die Auslandstätigkeit in :meinen Vertrag aufnimmt und sich vom belgischen Arbeitgeber :bezahlen lässt?

Was ist in arbeitsrechtlicher und in steuerrechtlicher Sicht

Guten Tag ,

ich kann nur in arbeits- und vertragsrechtlicher Hinsicht antworten. Von Steuer habe ich kein ausreichend sicheres Wissen

  1. wenn ein Gewerbe oder falls es zutrifft eine Freiberufler - Existenz angemeldet ist, können Rechnungen gestellt werden. Das ist eine Steuerfrage.
  2. logisch erscheint wohl eine befristete Tätigkeit als Arbeitnehmer in Belgien (mit Erlaubnis des deutschen AG)Inwieweit für eine solche kurze Tätigekeit in Belgien Lohnsteuer und Sozialversicherung anfallen, weiß die Agentur
  3. wenn der Deutsche AG einen entsprechenden Geschäftsbetrieb hat, dann kann er als Unternehmer an den Belgischen Unternehmer Rechnungen stellen und Sie als Arbeitnehmer vorrübergehend abordnen. Da können dann Unterbringung etc und ggfs ein Auslandszuschlag über das deutsche Gehalt bezahlt werden. Das wird zwar versteuert, aber es ist auch komplett sozialversichert.
    Schönen Tag noch

Hallo Tianne,

sorry, darüber bin ich wenig informiert. Ich hoffe ein anderer kann Dir weiterhelfen.

LG
Gilbert

Hallo,
damit habe ich mich leider noch nie auseinander gesetzt. Am einfachsten für Dich währe es aber über Deinen AG abzurechnen.
Liebe Grüße
Uschi

Hallo,

tut mir wirklich leid. Aber bei Arbeitseinsätzen im Ausland kann ich leider keine Auskunft geben, sorry.

MfG

Harley

Hallo tianne,
da kann ich leider auch nicht weiterhelfen.
Ich würde mir Steuer- und Arbeitsrechtsauskunft holen.
Wegen Steuerangelegenheiten muss auch das Finanzamt Auskunft geben. Die letzte Variante würde mir am besten zusagen. Aber warum sollte der AG darauf eingehen?
Gruß wannsee

Hallo, ich habe alles mögliche gegoogelt, um eine Antwort auf die Frage zu finden, habe jedoch keine schlüssige Antwort gefunden. Ich würde beim Finanzamt nachfragen oder bei einem Steuerberater, besonders um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Viel wichtiger ist die Klärung, wie Sie sozialversichert sind, wenn Sie unbezahlten Urlaub nehmen. Der Versicherungsschutz bleibt zwar bestehen (4 Wochen), man darf nur nicht in der Zeit des unbezahlten Urlaubs Entgeltersatzleistungen erhalten, wie z.B. Krankengeld. Fragen Sie besser bei Ihrer Krankenversicherung nach, ob Sie Sozialversicherungsschutz haben, wenn Sie im Ausland - während der Zeit des unbezahlten Urlaubs - Lohn beziehen.
MfG, bürgerin

Hallo!

Ich bin als Moderater des Bretts Steuerrecht inzwischen erste Wahl für Anfragen. Ich habe im Prinzip nichts dagegen diese zu beantworten, nur wird es immer mehr und ich mache die Tätigkeit „ehrenamtlich“.

Darum bitte ich Dich, Deine Anfrage ohne „ich“, also allgemein formuliert (mal angenommen jemand…), ins Forum zu stellen. Dort sind viel Kompetente User unterwegs, die Deine Frage gerne beantworten.

Nichts für ungut,

derschwede77
[mod] Steuerrechtsbrett

Ich kann hier leider nicht weiter helfen.
MfG

Hallo Sorry, dass ich mich jetzt erst melden kann. Meine Empfehlung ist, eine Rechnung als Freiberufler zu stellen. Viele Grüße

Guten Morgen,
es tut mir leid, das ich mich nicht eher gemeldet habe!
Leider habe ich keine Ahnung von diesem Thema,
einen schönen Tag.Oliver

Tut mir leid, aber in dem Punkt bin ich echt überfragt.
AV im Ausland sind nicht immer gleich und kann schon mal schwierigkeiten machen. Ich drücke die Daumen

Dabei kann ich leider nicht weiterhelfen.