Wenn die Geschäftsleitung eines Maschinenbaubetriebes einen Kalkulator dazu drängt, die Istzeiten in Arbeitsplänen zu kürzen (es wird kein Akkord gezahlt, d.h. es wirkt sich nicht auf den Lohn der Mitarbeiter aus), dann stellt sich das Unternehmen nach außen als wettbewerbsfähiger dar, als es tatsächlich ist. Bei Akkordlohn wäre das im Übrigen bereits ein krimineller Akt, da man zugleich die Löhne der Mitarbeiter kürzt.
Wie ist das aber im beschriebenen Fall ?
Kann man hier im weitesten Sinne von Bilanzfälschung sprechen. Was mich zur Zeit persönlich beunruhigt: unsere Firma hat zu viele faule Zeiten (zu niedere…) in den Arbeitsplänen und man versucht mich daran zu hindern, das richtig zu stellen.
Was wenn es zur Insolvenz kommt ? Wären diese versuchten Manipulationen als Insolvenzverschleppung anzusehen ?
MfG Le Reparateur
Servus,
an der Darstellung der Vermögens- und Ertragslage, die Dritten zugänglich ist, ändern Operationen aus dem internen Rechnungswesen überhaupt nichts: Der Personalaufwand wird dadurch nicht höher oder geringer und der Ertrag aus erbrachten Leistungen auch nicht, so dass da auch nichts gefälscht werden kann.
Insolvenzverschleppung ist nochmal ein ganz anderes Thema - auch auf das Erkennen bzw. nicht Erkennenwollen von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung haben Werte aus dem internen Rechnungswesen keinen Einfluss. Diese dienen eher dazu, dass man rechtzeitig weiß, wie man beides vermeiden kann - nu, und wenn die GL wie hier nicht wissen will, dass die Arbeitsproduktivität in ihrem Unternehmen besser sein könnte, isses halt so - umso schöner für den Wettbewerb. Managementfehler sind nicht strafbar.
Offenbar wird hier etwas zwischen GL und Controlling ausgefochten - nun ja, sollen sie.
Das einzige, was der hier mit reingezogene Rechenknecht beachten muss, ist, dass er es nicht allen Recht machen kann und sich überlegen muss, wer unter den beteiligten Parteien ihm in welcher Weise schaden kann.
Schöne Grüße
MM