Hallo in die Runde,
wenn jemand Grundsicherung nach SGBXII erhält und einen kurzen Krankenhausaufenthalt von wenigen Tagen z.bsp.: 2 oder 3 oder 5 Tagen beabsichtigt, muss dieser dem Sozialamt mitgeteilt und ein Abzug des Regelsatzes vorgenommen werden oder besteht eine Mitteilungspflicht und Kürzung nur bei langwierigen, sehr langen Krankenhausaufenthalten von mehreren Wochen?
Kennt sich jemand aus?
Wäre dankbar für jede Antwort.