Kurzes, gutes Arbeitszeugnis

Grüsse aus Ostfriesland!

Es wird ja immer wieder gesagt, das ein gutes Arbeitszeugnis nicht gut, wenn es sich nur um eine oder eine halbe Seite handelt.

Mein Zeugnis ist tatsächlich ein Zweierzeugnis. Habe es von wegen der Zeugnissprache prüfen lassen. Am Inhalt ist,laut Prüfer, nichts zu bemängeln. Er meinte es, die Kürze des Zeugnisses, nach achtzehnjähriger Tätigkeit, sei dabei dann unerheblich.

Frage: Muss denn nun ein gutes Zeugnis, nach eben achtzehnjähriger Betriebszugehörigkeit, unbedingt drei Seiten lang sein. Reich nicht auch eine Seite…?

Hallo

Es wird ja immer wieder gesagt, das ein gutes Arbeitszeugnis
nicht gut, wenn es sich nur um eine oder eine halbe Seite
handelt.

Kommt drauf an. Wenn Erfolge o.ä. fehlen, macht das ganz einfach verdächtig: FAQ:2027 (ZG)

mfg M.L.

Von Extrem zu Extrem

Es wird ja immer wieder gesagt, das ein gutes Arbeitszeugnis nicht gut, wenn es sich nur um eine oder eine halbe Seite handelt.

Eine Seite ist gut. Viel mehr ist oft Geschwafel, viel weniger läßt vermuten, dass irgend etwas nicht paßt: entweder das Verhältnis MA/Vorgesetzter, das Arbeitspensum des MA, die Arbeitsqualität oder sonst etwas.

Eine halbe Seite ist normalerweise schon damit voll, dass man beschreibt worum es in dem Betrieb und speziell bei der Ausarbeitung der Tätigkeit des Zeugnisempfängers überhaupt ging.
Die andere halbe Seite für die Bewertung der Arbeit und deren Ergebnisse, Sozial- und Führungsverhalten sowie (möglicherweise) Bedauern des Ausscheidens sowie Wünsche für die Zukunft.

Mein Zeugnis ist tatsächlich ein Zweierzeugnis.

Wenn dem denn so ist… gut wird schon stimmen, denn jeder Korrekturleser weiß auch was er sagt. (vorsicht Ironie!)

Am Inhalt ist,laut Prüfer, nichts zu bemängeln.

Aber vielleicht am Nicht-Inhalt?

Er meinte es, die Kürze des Zeugnisses, nach achtzehnjähriger Tätigkeit, sei dabei dann unerheblich.

Wenn der Zeugnisempfänger danach in den Ruhestand geht, ist es in der Tat relativ unerheblich.

Wenn ein Mensch 18 Jahre in einem Betrieb verweilt hat und man danach entweder nicht sagen kann, was er gearbeitet hat oder die Arbeit nur mit „war alles OK“ bewertet - dann stimmt doch irgendwas nicht!

Frage: Muss denn nun ein gutes Zeugnis, nach eben achtzehnjähriger Betriebszugehörigkeit, unbedingt drei Seiten lang sein. Reich nicht auch eine Seite…?

Der Unterschied zwischen 1/2 und 3 Seiten ist so etwa wie zwischen Eiswasser und kochendem Wasser, aber baden möchtest Du trotzdem in keinem von beiden!

So auch bei Zeugnissen.
Wenn das Unternehmen nicht in der Lage ist, das Ganze in einer angemessenen Länge zu formulieren, stimmt etwas nicht.

Tödliche Kriterien für jedes Möchtegern-Zweier-Zeugnis:

  1. Auslassungen. Alles, was nicht drinnen steht heißt „Durchgefallen“. Viele Auslassungen = 6er Zeugnis!

  2. Laberei. Wenn nur „um den heißen Brei“ geredet wird - „Durchgefallen“.

Gruß,
Michael

Hallo,

(…)

Mein Zeugnis ist tatsächlich ein Zweierzeugnis.

Jaja, soso.

Habe es von
wegen der Zeugnissprache prüfen lassen. Am Inhalt ist,laut
Prüfer, nichts zu bemängeln.

Jaja, soso.

Er meinte es, die Kürze des
Zeugnisses, nach achtzehnjähriger Tätigkeit, sei dabei dann
unerheblich.

Klingeling!

Unter der gegebenen Information ist das Möchtegern-Zweierzeugnis bestenfalls als Schulnote 4 einzustufen.
Die zwar vagen Informationen sind schon deutlich genug, um erhebliche Zweifel aufkommen zu lassen.
Andersherum gesagt:
Keine deiner Aussagen deutet auf ein gutes Zeugnis hin, selbst das hier:
„Mein Zeugnis ist tatsächlich ein Zweierzeugnis“
beschreibt eher das Unwissen des Sagenden.

Gruss,
TR