Hallo,
ich habe mal eine hypothetische Frage. Angenommen Mieter A wohnt seit Mitte Januar 2012 zur Untermiete in einer Wohnung. Ist Mieter A verpflichtet sein Zimmer zu streichen, bzw sich bei Auflösen der gesamten Wohnung an Mal- und Ausbesserungsarbeiten zu beteiligen, wenn der Mieter das Untermietverhältnis fristgerecht zum 31.05.2012 gekündigt hat?
Desweiteren sei angenommen der Wortlaut im Untermietvertrag aus dem Jahr 2012 sei folgender:
" _Folgende Bestimmungen des Hauptmietvertrages gelten im Verhältnis zwischen Hauptmieter und Untermieter sinngemäß (die angegebenen Paragraphen beziehen sich auf den Hauptmietvertrag)
-Schönheitsreperaturen (§…) **DAS FELD SEI IM MIETVERTRAG LEER! "
sowie
" Kleinreperaturen (bis 360€) sind vom Untermieter zu tragen "
Wäre der Untermieter in diesem Fall verpflichtet Ausbesserungsarbeiten (Löcher von Gardinenstange) und Malerarbeiten vorzunehmen wenn er das Zimmer frisch gestrichen übernommen hat?
Vielen Dank im Voraus!**_