Kurzfristbeschäftigung und VL-Vertrag

Im Internet ist unter diversen Links zu lesen, daß VL-Sparen unter bestimmten Bedingungen auch bei 400-Euro-Jobs möglich sind und zwar sowohl bei normaler geringfügiger Beschäftigung als auch bei befristeter Beschäftigung (Kurzzeitbeschäftigung).

Def. befristete Beschäftigung:
Kurzzeitbeschäftigungen sind wie die geringfügig Beschäftigung auch 400 EURO Jobs mit dem Unterschied, daß die Kurzfristbeschäftigungen überhaupt nicht Sozialversicherungspflichtig sind (auch nicht mit einem Pauschalvertrag wie er bei der geringfügig Beschäftigung anfällt).

Typisches Beispiel:
Ein Kurzfristbeschäftigungsverhältnis ist auf 2 zusammenhängenbde Monate im Jahr bzw. 50 Tage im Jahr beschränkt. Typisches Beispiel wäre z.B. das 1xwöchentliche Austragen von Werbezeitungen (hierfür betehen Verträge die auf 50 Tage im Jahr beschränkt sind).

Nun die Frage:

  • Wird ein VL-Vertrag vom Staat gefördert (z.B. 20% Sparzulage bei Aktiensparen) wenn ein befristetes Arbeitsverhältnis vorliegt) ?
  • Müssen dabei dann bestimmte Bedingungen (z.B. steuerliche, sozialversicherungsrechliche) vorliegen ?

Ist folgendes dazu richtig ?:

  • Die Förderung durch mit Sparzulage ist davon abhängig wie weit der Arbeitnehmer die Einnahmen auch versteuert. Der AN muß wenn er die AN-Sparzulage einkassieren will alle Einnahmen des 400-Euro-Jobs voll versteuern (üblich ist ja, daß Einkünfte aus Kurzfristbeschäftigungen nicht versteuert werden).
  • Weiterer Vorteil bei einer Versteuerung neben der AN-Sparzulage ist, natürlich auch, daß der AN durch die Versteuerung auch die Werbungskosten absetzen kann.

(Habe mein Anliegen gezielt in Thema Arbeitsrecht gestellt und nicht im Bereich Banken Versicherungen, weil es nicht um eine Hilfe zur Produktauswahl geht).

Wäre für eine klärende Antwort dankbar.

Ich hoffe Kurzzeitbeschäftigung ist kein anderes im Sozialrecht reserviertes Wort. Aber es sollte klar sein was gemeint ist.

Gemeint ist Beschäftigungsverhältnis von max. 2 zusammenhängenden Monaten im Jahr (oder alternativ über 50 Tage über ganze Jahr gesehen), wobei die Einnahmen aus diesem Arbeitsverhältnis Sozialversicherungsfrei sind (auch für den Arbeitgeber).