Kurzfristig beschäftigt...wie Tage zählen?

Hallo,

man nehme einmal an, ein Arbeitgeber würde einen Angestellten wegen wenig Arbeit aus einem Vollzeit Arbeitsverhältnis entlassen, bietet ihm aber „kurzfristige Beschäftigung an“.
Das wären 50 Tage, die man beschäftigt werden würde, je nach Bedarf.
Wie wäre es denn, wenn man zum Beispiel an einem Tag nur 2 Stunden benötigt wurde, zählt das als ein Tag? Oder nimmt man dann z.B. 4 Tage a’ 2 Std. und zählt das zu einem Tag zusammen? Wo könnte ich die rechtlichen Grundlagen dazu finden?

Vielen Dank, Milena

Hallo Milena,

man nehme einmal an, ein Arbeitgeber würde einen Angestellten
wegen wenig Arbeit aus einem Vollzeit Arbeitsverhältnis
entlassen, bietet ihm aber „kurzfristige Beschäftigung an“.

Das wären 50 Tage,

Ja, im Kalenderjahr.

Wie wäre es denn, wenn man zum Beispiel an einem Tag nur 2
Stunden benötigt wurde, zählt das als ein Tag?

Ja, tut es.

Oder nimmt man
dann z.B. 4 Tage a’ 2 Std. und zählt das zu einem Tag
zusammen?

Nö, tut man nicht.

Wo könnte ich die rechtlichen Grundlagen dazu
finden?

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/BJNR13845097…

MfG