Kurzfristig Beschäftigte

Hallo,
mal angenommen, eine Schülerin wurde von einer Kommune im letzten Jahr zehn mal als kurzfristig Beschäftigte ohne Rahmenarbeitsvertrag als Hilfskraft bei einer Veranstaltung (z. B. Kartenkontrolle) eingesetzt. Darf die gleiche Schülerin im neuen Jahr gleich wieder eingesetzt werden oder muss eine Pause eingehalten werden, damit die Beschäftigung nicht regelmäßig ist?
Für eine rasche Antwort wäre ich sehr dankbar.
Vielen lieben Dank im Voraus.
lg Jürgen

Hallo,

kurzfristig ist eine von vornherein in der Zeit vereinbarte Tätigkeit
wenn sie nicht länger als 2 Monate bzw. 50 Arbeitstage im Jahr umfasst.
Als Jahresbeginn wird der Tag der erstmaligen Aufnahme einer solchen kurzfristigen Beschäftigung festgesetzt.
Gruß

Czauderna