Kurzfristig geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer

Hallo Experten,

ich leite seit letztem Jahr ein kleines Unertnehmen und habe derzeit 8 Studenten auf geringfügiger Basis angestellt. Ich zahle jeden Monat die Sozialabgaben an die Knappschaft.

Gerade bin ich auf einen Artikel im Netz gestoßen, der besagt, dass es möglich ist, Mitarbeiter als sogenannte „kurzfristig geringfügige Beschäftigte“ einzustellen, wobei keinerlei Sozialabgaben entrichtet werden müssten. Da meine Mitarbeiter nur saisonweise und sehr sporadisch für mich arbeiten, könnte ich damit enorme Kosten einsparen.

Da mir die Knappschaft diesbezüglich keine Auskunft gibt (die wollen ja, dass ich weiterhin fleißig zahle), und ich im Netz doch sehr verwirrende Formulierungen zu dieser Angelegenheit finde, wende ich mich nun an Euch.

Daher meine Fragen:

  • Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um einen Studenten in dieser Form anzustellen?
  • Welche Regelungen müssen vertraglich festgehalten werden (welche Laufzeit, max. wöchentliche Arbeitsstunden)?
  • Muss ich diese Mitarbeiter irgendwo melden oder anmelden?

Vielen herzlichen Dank schon einmal für Antworten!

Viele Grüße,
Jaenny

Hi!

Ausgerecht auf der Homepage des Unternehmens, was angeblich nicht weiterhelfen will:
[http://www.minijob-zentrale.de/nn_10774/DE/2__AG/1__…](http://www.minijob-zentrale.de/nn_10774/DE/2 AG/1 geringfuegige beschaeftigung/InhaltsNav.html? nnn=true%23doc10940bodyText2)

Gruß
Guido

Hallo Guido,

vielen Dank für Deine Antwort.
Sicher habe ich auch diese Zeilen gelesen, doch beantworten sie nicht meine Fragen. Dort steht nämlich nicht auf welchen Zeitraum der Vertrag befristet sein muss, noch, ob ich die Mitarbeiter irgendwo melden muss, noch wie es sich bei der Besteuerung von Steuerklasse 1 verhält (Laut Lohnsteuertabelle müsste diese Anstellung steuerfrei sein, ich hätte aber gern Gewissheit). Und die Knappschaft war telefonisch wirklich nicht gewillt mich zu beraten, sonst hätte ich mich wohl kaum an Euch gewandt.

Herzliche Grüße,
Jaenny

Hi!

Auf den Seiten der Knappschaft findest Du alle Infos und Links, die Du benötigst.
Solltest Du sie nicht erkennen, ist der Weg zum Steuerberater wohl angebracht…

Alles weitere hier würde gegen die FAQ:1129 verstoßen.

VG
Guido