Hallo Experten,
ich leite seit letztem Jahr ein kleines Unertnehmen und habe derzeit 8 Studenten auf geringfügiger Basis angestellt. Ich zahle jeden Monat die Sozialabgaben an die Knappschaft.
Gerade bin ich auf einen Artikel im Netz gestoßen, der besagt, dass es möglich ist, Mitarbeiter als sogenannte „kurzfristig geringfügige Beschäftigte“ einzustellen, wobei keinerlei Sozialabgaben entrichtet werden müssten. Da meine Mitarbeiter nur saisonweise und sehr sporadisch für mich arbeiten, könnte ich damit enorme Kosten einsparen.
Da mir die Knappschaft diesbezüglich keine Auskunft gibt (die wollen ja, dass ich weiterhin fleißig zahle), und ich im Netz doch sehr verwirrende Formulierungen zu dieser Angelegenheit finde, wende ich mich nun an Euch.
Daher meine Fragen:
- Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um einen Studenten in dieser Form anzustellen?
- Welche Regelungen müssen vertraglich festgehalten werden (welche Laufzeit, max. wöchentliche Arbeitsstunden)?
- Muss ich diese Mitarbeiter irgendwo melden oder anmelden?
Vielen herzlichen Dank schon einmal für Antworten!
Viele Grüße,
Jaenny