ist ein Mieter verpflichtet sich kurzfristig für mehrere Tage Urlaub zu nehmen damit Handwerker in die Wohnung können um z.B. das Bad komplett zu renovieren?
Angenommen die Hausverwaltung hätte monatelang nicht reagiert, erst wenn Nachmieter gesucht werden…
Kann der Mieter z.B. mit Hinweis auf die berufliche Situation die Renovierung auf bereits genehmigten Urlaub fünf, sechs Wochen „hinauszögern“?
Ich bin gespannt auf antworten und danke schonmal dafür.
ein Mieter kann überhaupt nicht „gezwungen“ werden Urlaub zu nehmen, wenn Modernisierungs-, oder Instandhaltungsarbeiten ausgeführt werden. Er hat lediglich die Pflicht, den Handwerkern Zutritt zu seiner Wohnung zu verschaffen.
Sollte die Wohnung bereits gekündigt sein (Nachmieter wird gesucht), kann die Duldungspflicht von Mietern in Bezug auf Modernisierungsarbeiten sogar aufgehoben sein (Betonung liegt auf kann ).
Im allgemeinen und besonderen kommt es natürlich auch auf die Dringlichkeit der Arbeiten an. Wenn ein Schaden zu beheben ist, etwa ein Wasserrohrbruch im Bad, sieht die Situation natürlich anders aus, als wenn das Bad lediglich saniert/modernisiert wird.
Fazit: Urlaub nehmen muss ein Mieter nicht.
Zutritt verschaffen schon.
Es kommt immer auf die genauen Zu- und Umstände an, ob die Arbeiten überhaupt geduldet werden müssen.
Soweit so gut. Was, wenn das Bad renoiert werden soll weil in den letzten Jahren regelmäßig immer mal wieder „was war“ und mit der Zeit vieles eher geflickt als repariert wurde?
Was, wenn der Mieter schlicht nicht die Möglichkeit hat jemand anderen zum aufpassen in die Wohnung zu setzen? Wer lässt schon gerne Fremde den ganzen Tag in der Wohnung alleine?
Soweit so gut. Was, wenn das Bad renoiert werden soll weil in
den letzten Jahren regelmäßig immer mal wieder „was war“ und
mit der Zeit vieles eher geflickt als repariert wurde?
Wie schon Radio Eriwan sagt: Das kommt darauf an… Man unterscheidet zwischen Renovierung und Instandhaltung. Renovierung ist die an sich schönheitsgetriebene, werterhaltende/-steigernde Veränderung des Interieurs einer Wohnung (hier: Bad) und Instandhaltung, oder Instandsetzung, ist der Erhalt der Funktionalität bzw. natürlich das (wieder) in einen funktionalen Zustand versetzen der entsprechenden Gegenstände/Zimmer.
Bei der Renovierung gibt es Einwände die der Mieter machen kann und bestimmte Vorgehensweisen, wie der VM vorgehen muss (insbesondere wenn auch die Miete erhöht werden soll).
Bei der Instandhaltung, Instandsetzung gibt es eine Duldungspflicht des Mieters.
Dies nur ganz grob zusammengefasst, nochmal Radio Eriwan: Es kommt darauf an…
Was, wenn der Mieter schlicht nicht die Möglichkeit hat jemand
anderen zum aufpassen in die Wohnung zu setzen? Wer lässt
schon gerne Fremde den ganzen Tag in der Wohnung alleine?
Dann hat der Mieter - vorausgesetzt er ist zur Duldung etc. verpflichtet - trotzdem die Pflicht den Handwerkern Zutritt zu verschaffen. Auf die Befindlichkeiten des Mieters nimmt das Gesetz hierbei keine Rücksicht.