Kurzfristig Urlaub nehmen für Reparaturen am Haus

Hallo, ihr lieben Rechtskundigen,

wie schaut es eigentlich aus: Wenn in der Privatwohnung des Arbeitnehmers
kurzfristig Reparaturen anfallen, z.B. Wasser/Heizung ausgefallen, Klo verstopft
oder ähnliche Nettigkeiten, kann dann der Arbeitgeber dem AN einen (halben)
freien Tag zur Handewerkerbeaufsichtigung verweigern? Eine mögliche Begründung
des Vorgesetzten wäre: „Termindruck“.

Da sich weder Pannen noch Handwerker vier Wochen vorher ankündigen, denke ich
naiverweise, da müsste kurzfristig Urlaub gewährt werden, doch ich hab auch schon
anderes gehört. („Grundsätzlich nur, wenn der Arbeitsablauf es gestattet“. Das
tut er in manchen Unternehmen nie.)

Schon jetzt vielen Dank!

LG
Edith

Hallo Edith!

§ 7 des Bundesurlaubsgesetzes sagt: „Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen…“.

Wenn also ein Vorgesetzter den Einwand „Termindruck“ ins Spiel bringt (ohne dass ich die näheren Umstände kenne), so ist dieses m. E. nach ein dringender berieblicher Belang und er kann den Urlaub verwehren. Egal, wieviele Handwerker Dir zu Hause den Kühlschrank leer räumen.

Viele Grüße sendet

Pauli

Ach du Schreck!
Hi Pauli,

ich danke dir! Also können die einen tatsächlich dazu zwingen, ohne Wasser, Heizung oder funktionierendes Klo dazustehen, bis ihnen eine Abwesenheit des AN terminlich in den Kram passt. Tja, da bleibt einem in so einem Fall nur noch der morgendliche Anruf in der Firma: „Ächz, krächz, mein Kreislauf.“

Gottseidank hab ich keinen AG, der sich so deppert anstellt, es war eine Problematik, die sich in der Diskussion im Freundeskreis ergab.

Danke!
Edith

Hallo Edith,

kurz mal vorab:
es ist alles ein Geben und Nehmen. Wenn Scheffe mit Deiner Leistung zufrieden ist, wird er darauf sicherlich auch Rücksicht nehmen, denn langfristig bringt’s ihm nichts, wenn er einen gefrusteten Mitarbeiter hat.

Oftmals ist es aber tatsächlich so, dass ausgerechnet diejenigen Mitarbeiter, die sowieso schon genau auf die Uhr schauen, wenn’s darum geht, ein paar Minuten länger zu bleiben, auch die ersten sind, die komischerweise Handwerker im Haus oder einen nicht verschiebbaren Arztbesuch während der Arbeitszeit haben.

Daher reagiere ich als AG auch immer etwas naserümpfend bei meinen Pappenheimern.

ich danke dir! Also können die einen tatsächlich dazu zwingen,
ohne Wasser, Heizung oder funktionierendes Klo dazustehen, bis
ihnen eine Abwesenheit des AN terminlich in den Kram passt.
Tja, da bleibt einem in so einem Fall nur noch der
morgendliche Anruf in der Firma: „Ächz, krächz, mein
Kreislauf.“

Meistens gibt es auch die Lösung, den Nachbarn oder den Hausmeister damit zu beauftragen (mache ich immer bei der Heizungsablesung und revanchiere mich mit einem entsprechenden Trinkgeld o.ä.).

Gottseidank hab ich keinen AG, der sich so deppert anstellt,
es war eine Problematik, die sich in der Diskussion im
Freundeskreis ergab.

Nur noch ganz kurz am Rand und eigentlich off topic:

Warum spricht eigentlich in Deutschland immer jeder von den AN-Rechten bzw. AG-Pflichten, kaum jedoch einer über die AN-Pflichten ? Soweit ich weiss, ist kein AG das rote Kreuz und im Rahmen einer Insolvenz hilft ihm ja schließlich auch keiner.

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Hi,

Warum spricht eigentlich in Deutschland immer jeder von den
AN-Rechten bzw. AG-Pflichten,

weil hierzulande leider eine fröhliche Feindschaft zwischen diesen Gruppen intensiv gepflegt wird. Und zwar nicht nur von AN, sondern auch von AG-Seite!
Wenn sich Mitarbeiter als human capital der Menge 1 empfinden, wird der AG auch nicht mehr als Mensch sondern als Gegner empfunden.

Grüße,
J~