Hi zusammen,
wie schaut es den gesetzlich mit folgender Situation aus:
Eine Betriebskrankenkasse erhöht die Beiträge ab 01.01.2006 und informiert seine Mitglieder erst jetzt.
Ist man dann als Beitragszahler gezwungen, diese Erhöhung ca. zwei Monate zu tragen, da ja das Sonderkündigungsrecht ja mit einer Frist von zwei Monaten verbunden ist?
Sofern die bisherige Krankenkasse den Beitragssatz erhöht, haben die betroffenen Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht. Nach einer Beitragserhöhung können sie die Kündigung aussprechen, um bereits nach Ablauf von zwei weiteren Kalendermonaten Mitglied der BKK A.T.U zu werden. Darüber hinaus haben Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen immer die Möglichkeit, mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende eines Kalendermonats die Kasse zu wechseln. Allerdings sind sie 18 Monate an die Kasse ihrer Wahl gebunden. Sollte der letzte Kassenwechsel also erst z.B. 6 Monate zurückliegen, müssen Wechselwillige noch weitere 12 Monate bis zum nächsten möglichen Kassenwechsel warten.
Quelle : http://www.bkk-atu.de/arbeitgeber/faq/antwort/18/
Vielen Dank im voraus.
Gruß.Timo