Ein kurzfristiger Arbeitvertrag über 10 Tage! (zwischen zwei Schulsegmenten) wurde nicht nach der Gleitzonenregelung abgerechnet, die für kurzfritige Beschäftigung anzuwenden ist. Ist es ratsam, die Forderungen das Arbeitsgericht einzuschalten, da sich der Ex-Arbeitgeber stur stellt.
Hallo,
ich weiß nicht um welchen Betrag es sich handelt. Aber man kann zu den Rechtsantragsstellen bei den Arbeitsgerichten gehen. Die helfen einem weiter (Mahnbescheid oder Klage) ohne Anwalt.
VG
Steferl
Ein kurzfristiger Arbeitvertrag über 10 Tage! (zwischen zwei
Schulsegmenten) wurde nicht nach der Gleitzonenregelung
abgerechnet, die für kurzfritige Beschäftigung anzuwenden ist.
Ist es ratsam, die Forderungen das Arbeitsgericht
einzuschalten, da sich der Ex-Arbeitgeber stur stellt.
Hallo Stefanie,
vielen Dank für Deine Antwort.
Der Brutto-Betrag ist 638,40 EUR plus 68,40 EUR Nachtzuschlag. Ausbezahlt wurden 375.00 EUR.
Ist es denn sinnvoll bzw. erfolgversprechend zum AG zu gehen? Ist die Abrechnung nach Gleitzone eigentlich ein Muss oder ein Kann?
Wäre super, wenn ich auch hierauf noch eine Antwort erhalten könnte.
LG
Julio
Hallo,
ob das ein Kann oder ein Muss ist, weiß ich leider nicht. Dazu kann man auch von der Entfernung her schwer etwas sagen weil so Sachen wie Arbeitsvertrag, Tarifverträge etc… reinspielen können.
Ob udn wieviel Geld noch aussteht, kann ich auch nicht sagen, weil ich keine Stuerberrechnungen durchführen kann.
Da man aber vor dem Arbeitsgericht zumindest den 1. Termin ohne Rechtsanwalt gut alleine machen kann, wäre es sicherlich eine Überlegung. Dafür hilft aber sicherlich die Rechtsantragsstelle weiter.
Viele Grüße
Stefanie
Vielen Dank!
MfG Julio