Hallo,
ich habe hier eine Frage zur Kurzfristigen Beschäftigung.
Nehmen wir an, man hat 1 Hauptjob und 1 geringfügige Beschäftigung auf 400 Euro-Basis und in einer 3. Firma ist man noch 3 Abende im Monat tätig. In der 3. Firma wird man „kurzfristig“ angemeldet zum 01.02.2009, da 50 Tage in 12 Monaten nicht überschritten werden. Niemand beachtet aber die 1-Jahresfrist, und die kurzfristige Beschäftigung läuft nun schon 15 Monate.
Nun kam ein Schreiben der Knappschaft mit 5 Möglichkeiten:
1.Kurzfristigkeit bestand von anfang an nicht, Anmeldung muss rückwirkend geändert werden auf geringf. Beschäftigung.
2.Kurzfristigkeit hat sich im laufe geändert, dann ist rückwirkend zu dem Zeitpunkt auf geringfügig zu ändern, wo es ersichtlich wurde
3.Es wurde vergessen die Abmeldung zu senden, dann sollte man dies noch tun.
4.(… auch was mit Änderung auf geringfügig …)
5.kurzfristige Beschäftigung bestand nicht durchgehend die ganzen 15 Monate lang, nachträglich die An- und Abmeldungen senden.
Da man mit 1 Hauptjob nur 1 geringf. Beschäftigung haben darf, kann man aber nicht auf Geringfügigkeit ändern lassen. Ganz abmelden für einen längeren Zeitraum geht auch nicht, da monatlich Lohn bezahlt wurde (dokumentiert im Lohnjournal.
Wäre folgende Vorgehensweise sinnvoll und korrekt?:
Anmeldung vom 01.02.09 bis 10.04.09
Anmeldung vom 05.05.09 bis 07.07.09
Anmeldung vom 03.08.09 bis 09.10.09
Zum einen wäre jedes Monat die Lohnzahlung begründet, aber die Meldung immer nur für ca. 2 Monate.
Wie gesagt, man arbeitet in dieser Firma nur 3 Abende/ Monat (zw. dem 5. und den 10. des Monats für die Buchhaltung)
Ist dies möglich?
Vielen Dank vorab für eure Antworten!
Grüße aus Franken!
Suzanne