Kurzfristige Beschäftigung - 50 Tage überschritten

Hallo,

ich jobbe neben dem Studium in den Semseterferien sowie ab und an am Wochenende (wenn Bedarf besteht) bei einem Arbeitgeber. Das Arbeitsverhältnis ist immer im vorhinein befristet, d.h. ich unterschreibe jedes Mal einen neuen Arbeitsvertrag über 1 - X Tage. Bisher werden mir von meinem Lohn nur Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer abgezogen.

Was passiert nun wenn ich die 50 Tage die für die kurzfristige Beschäftigung relevant sind überschreite? Genauer: Muss ich auf den gesamten Jahresverdienst Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen oder zahle ich erst ab dem Tag des Überschreitens?

Diese Frage kann ich leider nicht beantworten, von Steuern habe ich nicht viel Ahnung.
Ich weiß nur, wie man die Kirchensteuer umgehen kann: „Austreten“.
Oder melde eine Fa. an und arbeite freiberuflich als Student, dann dürften auch keine Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer anfallen.