Hallo,
kurz zur Vorgeschichte. Bin Student und arbeite nebenbei in einer Firma auf 400€ Basis. Als ich Semesterferien hatte wurde ein Arbeitskollege krank und mein Chef stellte mich exakt für 2 Monate ( 01.09-31.10) als normalen Arbeitnehmer ein.
Auf meiner Lohnsteuerbescheinigung, ist auch wie nicht anders zu erwarten nur der Lohn der 2 Monate zu sehen. Soweit so gut!
Jetzt erfuhr ich das es die Ausnahmeregelung einer kurzfristigen Beschäftigung für 50 Tage bzw. 2 Monate gibt in denen keine Sozialversicherungsabgaben geleistet werden müssen.
Gilt diese Regel auch für mich, trotz das ich das restliche Jahr auf 400€ Basis angestellt gewesen bin?
Wenn ja, wie hole ich mir die Sozialversicherungsabgaben wieder?
Und letztes gilt das auch für meinen Arbeitgeber? Also kann er sich die gezahlten Beiträge auch wieder holen?
Ich danke euch schonmal in voraus!
MfG
Marc