Kurzfristige Beschäftigung als Student

Hallo,

kurz zur Vorgeschichte. Bin Student und arbeite nebenbei in einer Firma auf 400€ Basis. Als ich Semesterferien hatte wurde ein Arbeitskollege krank und mein Chef stellte mich exakt für 2 Monate ( 01.09-31.10) als normalen Arbeitnehmer ein.
Auf meiner Lohnsteuerbescheinigung, ist auch wie nicht anders zu erwarten nur der Lohn der 2 Monate zu sehen. Soweit so gut!

Jetzt erfuhr ich das es die Ausnahmeregelung einer kurzfristigen Beschäftigung für 50 Tage bzw. 2 Monate gibt in denen keine Sozialversicherungsabgaben geleistet werden müssen.

Gilt diese Regel auch für mich, trotz das ich das restliche Jahr auf 400€ Basis angestellt gewesen bin?
Wenn ja, wie hole ich mir die Sozialversicherungsabgaben wieder?
Und letztes gilt das auch für meinen Arbeitgeber? Also kann er sich die gezahlten Beiträge auch wieder holen?

Ich danke euch schonmal in voraus!

MfG
Marc

Hallo,
es gibt hier mehrere Optionen. Aber die Rückerstattungen muss auf jeden Fall der AG veranlassen, in dem er die betreffenden Abrechnungen(bei der Knappschaft)korrigiert. Er kann dann die gemeldeten „falschen“ Abrechnungen derart korrigieren, daß er für 2 Monate (aber nicht hintereinander liegende Monate) eine Doppelzahlung von je 800,-- Euro angibt. Desweiteren kann er aufstocken, indem er ab dem Januar 2013 statt 400,-- Euro 450,00 Euro zahlt, solange bis Ihre Mehrleistungen ausgeglichen sind. Die o.a. Doppelzahlungen sind für Minijobber 2x pro Jahr zulässig, bedeuten aber meines Wissens für den Arbeitgeber eine höhere Abgabenleistung (dies kann bedeuten, daß der AG keine Lust auf eine Korrektur hat?!). Viel Glück… siebengebirgler