Kurzfristige Beschäftigung: Anspruch auf Urlaub?

Hallo zusammen!
Mal angenommen, ein Abiturient A überbrückt die Zeit bis zum Studium mit einer kurzfristigen Beschäftigung. Er arbeitet bei Firma „D“ 44 Arbeitstage am Stück (50 Tage dürfte er ja maximal arbeiten, ohne Sozialabgaben zu leisten).
Hat A nach Beendigung des von vornherein befristeten Arbeitsverhältnisse ein Recht auf die Auszahlung eines Urlaubs? Die festangestellten Arbeitnehmer erhalten 30 Tage/Jahr. Steht A also bei 44 Arbeitstagen (253 Gesamt-Arbeitstage im Jahr 2008) 44/253 * 30 (Tage Urlaub) = 5,2 Tage Urlaub zu?
Gibt es da Grundlagen im Gesetzestext?
Freue mich auf die Antworten!
~kyo~

P.S.: Nehmen wir zudem an, dass ein Tarifvertrag existiert. Ich weiß nicht, in welcher Form das relevant sein könnte…

Hallo,

Steht A also bei 44 Arbeitstagen (253
Gesamt-Arbeitstage im Jahr 2008) 44/253 * 30 (Tage Urlaub) =
5,2 Tage Urlaub zu?

Ähm nee … so kompliziert wirds gar nicht gerechnet.

Gibt es da Grundlagen im Gesetzestext?

Ja gibt es.

‚‘… ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses …’’
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__5.html

Da in dem Fall ein voller Monat zusammen kommt, wäre das 1/12 von 30 Tagen (= 2,5 aufgerundet 3 Tage). Vorteilhaftere Berechnungen, die sich aus dem geltenden Tarifvertrag ergeben könnten, gehen zu gunsten des Arbeitnehmers.

MfG

Hallo!
Alles klar!
Vielen Dank für die super schnelle Antwort!
Einen schönen Sonntag!
Gruß, kyo

…Tarifverträge können aber auch Teilurlaubsansprüche ausschließen. Insofern können sie auch ungünstiger sein.

Viele Grüße
EK

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Hallo!
Alles klar!
Vielen Dank für die super schnelle Antwort!
Einen schönen Sonntag!
Gruß, kyo

Noch eine ergänzende Frage:
Angenommen, das Arbeitsverhältnis ist nach diesen 44 Tagen als „Kurzfristige Beschäftigung“ beendet, Sozialabgaben müssen nicht geleistet werden, die Lohnsteuerkarte ist zurück beim AN.
Fallen die 3 oder 4 Tage Urlaub jetzt zu den Arbeitstagen? Und wird somit die Beschäftigung doch sozialversicherungspflichtig?

Fallen die 3 oder 4 Tage Urlaub jetzt zu den Arbeitstagen?

Die Abgeltung ist nur der ‚‚Ersatz‘‘ dafür, dass der Urlaub nicht innerhalb des Arbeitsverhältnisses gewährt werden konnte. Dadurch verlängert sich das Arbeitsverhältnis nicht.