Hallo zusammen!
Mal angenommen, ein Abiturient A überbrückt die Zeit bis zum Studium mit einer kurzfristigen Beschäftigung. Er arbeitet bei Firma „D“ 44 Arbeitstage am Stück (50 Tage dürfte er ja maximal arbeiten, ohne Sozialabgaben zu leisten).
Hat A nach Beendigung des von vornherein befristeten Arbeitsverhältnisse ein Recht auf die Auszahlung eines Urlaubs? Die festangestellten Arbeitnehmer erhalten 30 Tage/Jahr. Steht A also bei 44 Arbeitstagen (253 Gesamt-Arbeitstage im Jahr 2008) 44/253 * 30 (Tage Urlaub) = 5,2 Tage Urlaub zu?
Gibt es da Grundlagen im Gesetzestext?
Freue mich auf die Antworten!
~kyo~
P.S.: Nehmen wir zudem an, dass ein Tarifvertrag existiert. Ich weiß nicht, in welcher Form das relevant sein könnte…
Da in dem Fall ein voller Monat zusammen kommt, wäre das 1/12 von 30 Tagen (= 2,5 aufgerundet 3 Tage). Vorteilhaftere Berechnungen, die sich aus dem geltenden Tarifvertrag ergeben könnten, gehen zu gunsten des Arbeitnehmers.
Hallo!
Alles klar!
Vielen Dank für die super schnelle Antwort!
Einen schönen Sonntag!
Gruß, kyo
Noch eine ergänzende Frage:
Angenommen, das Arbeitsverhältnis ist nach diesen 44 Tagen als „Kurzfristige Beschäftigung“ beendet, Sozialabgaben müssen nicht geleistet werden, die Lohnsteuerkarte ist zurück beim AN.
Fallen die 3 oder 4 Tage Urlaub jetzt zu den Arbeitstagen? Und wird somit die Beschäftigung doch sozialversicherungspflichtig?
Fallen die 3 oder 4 Tage Urlaub jetzt zu den Arbeitstagen?
Die Abgeltung ist nur der ‚‚Ersatz‘‘ dafür, dass der Urlaub nicht innerhalb des Arbeitsverhältnisses gewährt werden konnte. Dadurch verlängert sich das Arbeitsverhältnis nicht.