Kurzfristige Erfolgsrechnung. Gewinn/Verl Rechnung

Hallo,

ich bin gerade dabei zu berechnen wieviel Gewinn ein Unternehmen im ersten Quartal erwirtschaftet hat.

Nun sind da einige Posten da frage ich mich wie ich mit diesen in der Rechnung umgehen soll.

Da sind zum Beispiel.

Wareneinkauf Handelsware (zB einen Bestand der X Monate reicht)
Steuern aus 2007 die nun anfallen (Einkommenssteuer)
Verbrauchsmaterialien die noch eine unbestimmte Zahl von Monaten reichen…

Mich interessiert wie man diese „Kosten“ mit einrechnet?
zB einen Toner der etwa 1 Jahr hält.

Danke

daniel

Hallo, daniel

ich bin gerade dabei zu berechnen wieviel Gewinn ein
Unternehmen im ersten Quartal erwirtschaftet hat.

Es ist grundsätzlich für deine folgenden Probleme wichtig zu wissen, wie genau das Quartalsergebnis an einem unterjährigen Jahresabschluß heran kommen soll, und vorallem welche Gewinnermittlungsart an zu wenden ist. Da bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG, ja das reine Zufluss- Abflußprinzip, im Gegensatz zur Bilanzierung die Betrachtung der wirtschaftlichen Zugehörigkeit von Einnahmen und Ausgaben im Geschäftsjahr, zählt.

Nun sind da einige Posten da frage ich mich wie ich mit diesen
in der Rechnung umgehen soll.

Wie gehst du denn normalerweise mit Lieferantenrechnungen um? Die sollten doch gebucht und bezahlt werden, oder?

Da sind zum Beispiel.

Wareneinkauf Handelsware (zB einen Bestand der X Monate
reicht)

Durch eine Inventur und die entsprechende Buchung von Bestandsveränderungen könnte Abhilfe schaffen.

Steuern aus 2007 die nun anfallen (Einkommenssteuer)

Die private Einkommensteuer des Unternehmers (auch die Körperschaftssteuer von Kapitalgesellschaften) darf niemals das Ergebnis des Unternehmens beeinflussen.

Verbrauchsmaterialien die noch eine unbestimmte Zahl von
Monaten reichen…

Verbrauchsmaterialien wie gerade Bürobedarf stellen in aller Regel Aufwand im Wirtschaftsjahr dar - sie gelten für gewöhnlich nicht - und werden nicht als - Bestand abgegrenzt. Gilt eigentlich nicht als Wirtschaftgut, auf Grund des geringen Wertes - und ist auch nicht einzeln nutzbar.

Mich interessiert wie man diese „Kosten“ mit einrechnet?
zB einen Toner der etwa 1 Jahr hält.

Eigentlich keine Berücksichtigung - siehe zuvor.

So wie ein voller Tank, nicht den Wertansatzes eines Fahrzeuges in der Bilanz beeinflußt, jedoch werden Vorräte an Brenn- und Kraftstoffen wieder als Bestand geführt und somit bilanziell abgegrenzt. (Soweit sie erhebliche Werte darstellen und mengenmäßig eine nicht unwesentliche Größe haben).

Grüsse
Rainer

Danke

daniel

Hallo,

die Ausführungen sind teilweise nicht falsch. Aber insgesamt treffen sie wohl nicht die Problemstellung.

Eine KER hat sich zunächst einmal nicht am Steuer- oder Handelsrecht zu orientieren (beide stellen grundsätzlich auf ein ganzes Geschäftsjahr ab). Vielmehr handelt es sich hierbei i.d.R. um ein internes Rechenwerk.

Heutzutage werden dafür häufig verschiedenste Arten von Kosten-Leistungsrechnungen verwandt.

Oft geht man dabei von den abgesetzten Leistungen aus. Hierfür werden Kosten berechnet, die nicht zwangsläufig mit den im Quartal gebuchten Aufwendungen identisch sind. Man denke etwa an das „Weihnachtsgeld“, dass erst im 4. Quartal gezahlt wird, aber naturgemäß anteilig auch schon in den drei vorherigen Quartalen verdient werden muss.

Insofern werden für die Kostenrechnung häufig Planwerte verwandt, also € je Arbeitsstunde, € je Materialverbrauch und diese Planwerte mit den tatsächlichen Verbräuchen multipliziert.

Das Ganze wird dann mit Vorjahreswerten, Planzahlen o.ä. verglichen, um zu sinnvollen Aussagen zu kommen.

Die private Einkommensteuer des Unternehmers (auch die
Körperschaftssteuer von Kapitalgesellschaften) darf niemals
das Ergebnis des Unternehmens beeinflussen.

Wieso darf die KöSt das Ergebnis nicht beeinflussen? Sie tut es doch ganz offensichtlich. Dafür gibts in jeden Kontenrahmen auch ein Aufwandskonto. Dass sie den steuerpflichtigen Gewinn nicht mindern darf, bedeutet nicht, dass sie den handelsrechtlichen Gewinn nicht mindert. Letztlich stellt sie Aufwand dar, der auch in der KER auftauchen muss. Wie sollte sonst ein Erfolg errechnet werden können.
Möglich wäre eine Unterscheidung in Ergebnis/Erfolg vor bzw. nach Steuern.

Gruß

im grunde ist mein Problem recht banaler natur
Hallo

was ich versuche zu machen ist anhand der Zahlen des erstens Quartals zu ermitteln ob das unternehmen wirtschaftlich arbeitet…

Ziehe ich jedoch Zahlungen wie für den Wareneinkauf, zB eine Anzahlung auf eine Bestellung von dem Gewinn den ich bis jetzt habe ab gerät das Unternehmen in schieflage…

Ich möchte einfach nur ermitteln ob das Unternehmen wirtschaftlich ist.

zB ein Problem ist folgendes:

Aus einem Grund den der AN verursachte konnte ihm 3 Monate keinen Lohn gezahlt werden. Die Abrechnungen an die Krankenkasse usw wurden zwar alle gemacht aber die summe die er bekommen sollte konnte nicht an ihn überwiesen werden.

Nach drei Monaten wurde dann endlich im Januar die Summe an ihn überwiesen. Ein hübsches Sümmchen. Die Frage ist nun ob man um zu erfahren ob ein Unternehmen tragfähig ist man diese Kosten voll mit rein nimmt.

Man´bedenke ja dass zu den 3 monatsgehältern nun noch das für den Januar kommt…

Oder dass man nicht jeden Monat einen Toner kauft…

Daniel
Da ich das nicht gelernt habe denke ich dass ich da einiges falsch machen könnte. vllt sollte ich die Daten mal etwas ändern und dann posten

Hallo,

schöne Ausführungen, treffen aber das Problem von Daniel nun überhaupt nicht, noch weniger als meine Ausführungen.
Von einer Ker war nie die Rede.
Schöne Grüße
Rainer

Servus,

wenn Du Zahlungen (Einnahmen und Ausgaben) aufzeichnest, kommt dabei nur eine Aussage über die Liquiditätslage heraus.

Wenn Du eine Aussage über die Ertragslage haben willst, geht nichts an der Aufzeichnung von Erträgen und Aufwendungen vorbei (Buchführung). Da Du sagst, dass die Materie für Dich neu ist, kannst Du Dir überlegen, ob Du - wenn Du das Geschäft eh lernen musst - nicht von vornherein Buchführung lernen willst, statt Dich mit der immer unbefriedigenden und ungenauen Überschussrechnung aufzuhalten.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

schöne Ausführungen, treffen aber das Problem von Daniel nun
überhaupt nicht, noch weniger als meine Ausführungen.
Von einer Ker war nie die Rede.

Ich habe die kurzfristige Erfolgsrechnung aus dem Titel einfach mal mit KER abgekürzt. Das ist wohl nicht ganz unüblich. Insofern war davon durchaus die Rede.
Wenn man anhand eines Quartals beurteilen will, ob man einen „Gewinn“ erwirtschaftet hat, kommt man nicht umhin sich vom externen Rechnungswesen abzuwenden und sich dem internen zuzuwenden. Dies könnte allenfalls vernachlässigt werden, wenn in allen Quartalen die Kosten und Leistungen konstant anfielen und das Gleiche für die Aufwendungen und Erlöse gälte.
In den allermeisten Fällen dürfte dies nicht zutreffen.
Nebenbei ist es hutzutage durchaus möglich Steuern zu bezahlen, auch wenn man handelsrechtlich (und tatsächlich) keinen Gewinn erwirtschaftet hat.

Vielleicht sollte der Frage einfach noch einmal konkretisieren, was er denn nun genau beurteilen will. Den einkommensteuerlichen, gewerbesteuerlichen, handelsrechtlichen Gewinn (vor oder nach Steuern) oder oder oder.

Gruß

Unternehmersicht
servus!

ich brauch das aus Unternehmersicht!
Ich will das nicht beruflich oder so erlernen. Ich möchte zwei Dinge

zum einen Einblicke in die BWL VWL lernen (hat aber mit meiner Frage nichts zu tun)

ich möchte wissen ob mein Unternehmen Gewinne abwirft bzw wieviel…

Zum einen stellt sich die Frage ob man bei einer solchen „pauschalen“ Rechnung einen Verbrauchsgegenstand den man kauft voll mit rein nimmt der nur anteilig…
(dummes) Beispiel Toner, kaufe im Januar hält bis Dezember… also jeden monat 1/12 der EK Preises mit rein nehmen?

Ich denke das ist „oben wie unten“, ein individuelles Problemchen… oder?

Will nur wissen obs sich rentiert was ich mach oder nicht…

Liquiditätsmäßig hab ich mich zum Beispiel übernommen… hatte ne rießen EK-Steuer Nachrahlung die fast so hoch wie mein Umsatz war…

daniel

Hi Daniel,

wenn Du die Ertragslage zeitnah kennen willst, ist eine Überschussrechnung dafür ungeeignet, weil die in der monatlichen Auswertung bloß zeigt, welche Geldströme geflossen sind, und nicht, welche Erträge und Aufwendungen da waren.

Wenn Du den laufenden Ertrag in der Auswertung sehen willst, musst Du („doppelte“, „kaufmännische“, wieauchimmer man sie nennen will) Buchführung treiben. Das ist zum Einstieg nicht wesentlich schwerer zu lernen als die Aufzeichnungen für eine Überschussrechnung, aber funktioniert vollkommen anders.

Ich täte mich gleich von Anfang an für Buchführung entscheiden.

Schöne Grüße

MM
der in Steuerkanzleien schon viele bodenlos schlechte, absurde „betriebswirtschaftlichen Auswertungen“ erstellt hat - nungut, die Mandanten wollten es nicht anders