Hallo, daniel
ich bin gerade dabei zu berechnen wieviel Gewinn ein
Unternehmen im ersten Quartal erwirtschaftet hat.
Es ist grundsätzlich für deine folgenden Probleme wichtig zu wissen, wie genau das Quartalsergebnis an einem unterjährigen Jahresabschluß heran kommen soll, und vorallem welche Gewinnermittlungsart an zu wenden ist. Da bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG, ja das reine Zufluss- Abflußprinzip, im Gegensatz zur Bilanzierung die Betrachtung der wirtschaftlichen Zugehörigkeit von Einnahmen und Ausgaben im Geschäftsjahr, zählt.
Nun sind da einige Posten da frage ich mich wie ich mit diesen
in der Rechnung umgehen soll.
Wie gehst du denn normalerweise mit Lieferantenrechnungen um? Die sollten doch gebucht und bezahlt werden, oder?
Da sind zum Beispiel.
Wareneinkauf Handelsware (zB einen Bestand der X Monate
reicht)
Durch eine Inventur und die entsprechende Buchung von Bestandsveränderungen könnte Abhilfe schaffen.
Steuern aus 2007 die nun anfallen (Einkommenssteuer)
Die private Einkommensteuer des Unternehmers (auch die Körperschaftssteuer von Kapitalgesellschaften) darf niemals das Ergebnis des Unternehmens beeinflussen.
Verbrauchsmaterialien die noch eine unbestimmte Zahl von
Monaten reichen…
Verbrauchsmaterialien wie gerade Bürobedarf stellen in aller Regel Aufwand im Wirtschaftsjahr dar - sie gelten für gewöhnlich nicht - und werden nicht als - Bestand abgegrenzt. Gilt eigentlich nicht als Wirtschaftgut, auf Grund des geringen Wertes - und ist auch nicht einzeln nutzbar.
Mich interessiert wie man diese „Kosten“ mit einrechnet?
zB einen Toner der etwa 1 Jahr hält.
Eigentlich keine Berücksichtigung - siehe zuvor.
So wie ein voller Tank, nicht den Wertansatzes eines Fahrzeuges in der Bilanz beeinflußt, jedoch werden Vorräte an Brenn- und Kraftstoffen wieder als Bestand geführt und somit bilanziell abgegrenzt. (Soweit sie erhebliche Werte darstellen und mengenmäßig eine nicht unwesentliche Größe haben).
Grüsse
Rainer
Danke
daniel