Kurzfristige Jobabsagen 'aus wichtigem Grund'

An die WWW-Gemeinde:

Eine Promotionagentur sagt nun schon zum wiederholten Mal vertraglich zugesagte Jobs einen Tag voher ab.
In den AGB´s sichern sie sich selber damit ab, dass sie sich dort dieses „Recht“ einfach zuschreiben. Dort heißt es dann „aus wichtigem Grund“…
Der Vermittelte darf jedoch Jobs nach schriftlicher Zusage nicht absagen und es wird sogar mit Vertragsstrafe gedroht.

Dazu habe ich 3 konkrete Fragen:

Gibt es eine generelle Regelung wie kurzfristig Jobs abgesagt werden dürfen? Ist es dabei zulässig einfach nur eine Mail zu versenden?

Was genau sind „wichtige Gründe“? (Ich könnte mir vorstellen, dass z.B. Gründe die im Verantwortungsbereich des Kunden zu suchen sind, wie fehlende Lizenzen, Genehmigungen, nicht rechtzeitige Shopfertigstellung etc. nicht begründent für eine Jobabsage ohne Schadensersatz sind…)

Wie kann sich der Vermittelte wehren, da ihm ja nicht nur die entsprechenden Jobs verloren egengen sind, sondern er aufgrund der Vertragsbindung ja auch keinen anderen Job annehmen konnte (Opportunitätskosten).

Für hilfreiche Informationen wäre ich sehr dankbar.
Gibt es hilfreiche Infos im www?

Danke für die Mühe, Jan.

Hallo.

–> ‚Arbeitsrecht‘ passt hier wohl besser :wink:

An die WWW-Gemeinde:

Eine Promotionagentur sagt nun schon zum wiederholten Mal
vertraglich zugesagte Jobs einen Tag voher ab.
In den AGB´s sichern sie sich selber damit ab, dass sie sich
dort dieses „Recht“ einfach zuschreiben. Dort heißt es dann
„aus wichtigem Grund“…
Der Vermittelte darf jedoch Jobs nach schriftlicher Zusage
nicht absagen und es wird sogar mit Vertragsstrafe gedroht.

Dazu siehe http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt…
"Frage:
Kann ein Arbeitsvertrag vor Vertragsbeginn gekündigt werden?

Antwort:
Dies ist streitig. Letztendlich ist eine Kündigung vor Vertragsbeginn wohl möglich, wenn sie nicht explizit im Vertrag ausgeschlossen wurde. Die Kündigungsfrist beginnt jedoch erst mit dem ersten Arbeitstag zu laufen."
Evtl. gibt es hierzu (ein) Urteil(e) des Bundesarbeitsgerichts.

Dazu habe ich 3 konkrete Fragen:

Gibt es eine generelle Regelung wie kurzfristig Jobs abgesagt
werden dürfen? Ist es dabei zulässig einfach nur eine Mail zu
versenden?

Ja.

Was genau sind „wichtige Gründe“? (Ich könnte mir vorstellen,
dass z.B. Gründe die im Verantwortungsbereich des Kunden zu
suchen sind, wie fehlende Lizenzen, Genehmigungen, nicht
rechtzeitige Shopfertigstellung etc. nicht begründent für eine
Jobabsage ohne Schadensersatz sind…)

Umgekehrt: wird man _den_ richtigen Grund erfahren ?

Wie kann sich der Vermittelte wehren, da ihm ja nicht nur die
entsprechenden Jobs verloren egengen sind, sondern er aufgrund
der Vertragsbindung ja auch keinen anderen Job annehmen konnte
(Opportunitätskosten).

s. die weiter oben genannte FAQ

HTH
mfg M.L.

@MOD:komm.los. Bearbeiten ok :wink:

Eine Promotionagentur sagt nun schon zum wiederholten Mal
vertraglich zugesagte Jobs einen Tag voher ab.

–> ‚Arbeitsrecht‘ passt hier wohl besser :wink:

Tatsächlich?

Immerhin: Du bist steigerungsfähig. Jetzt liest Du schon nicht mal mehr die Fragen.

C.