Hey
Ich bin in der System Gastronomie in der schichtführung angestellt.
Da gibt es mehrere Knackpunkte bei denen ich mir im rechtlichen Bereich nicht sicher bin, ob das alles noch so korrekt ist.
Ja ich bin meinen Arbeitgeber dankbar, dass er mir als Alleinerziehende mama die Chance gibt vollzeit arbeiten zu können (vollzeit laut Vertrag 169 stunden). Das nur vorab.
Jedoch ist es an der Tagesordnung, das ich 12 Tage am Stück arbeite, und dann 2 Tage frei bekomme. Im ganzen Monat sind es dann 4 freie Tage und rund 225 Stunden.
Selbstverständlich bekomme ich nur die 169 Stunden bezahlt. Der Rest ist angeordnete mehr Arbeit welche nicht vergütet oder ausgeglichen wird.
Heute bekam ich um 18 Uhr eine Nachricht,dass morgen um 17 Uhr ein Meeting stattfinden wird. Weit nach meiner Arbeitszeit, und auch die Zeit des Meetings bleibt Freizeit und wird nicht vergütet.
Ist das wohl so richtig? Vorallem darf mein ag so kurzfristig zu Meetings einladen? Ich lege meine Termine grundsätzlich auf die Zeit wo ich nicht arbeite und kann manche Termine auch nicht so kurzfristig verschieben…von dem Babysitter Problem mal ganz abgesehen.
Die höchstzulässige durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 48 Std., die ausnahmsweise und nur bei Zeitausgleich auf 60 Std./Woche verlängert werden darf gem. § 3 ArbZG, gilt auch in der Systemgastronomie.
Wieso „selbstverständlich“ ? Oder hattest du da den Ironiemodus eingeschaltet ?
Das ist schlicht und ergreifend Betrug. Mehrarbeit darf nur in sehr begrenztem Umfang - u.a. abhängig von Stellung und Entgelt - pauschal in den Arbeitslohn integriert sein. Für einen „Normal“-AN sind das max. ca. 10%. Bei den Hungerlöhnen in der Systemgastronomie dürfte der Spielraum für den AG eher Richtung 0% gehen.
Kommst Du eigentlich unter Berücksichtigung der Mehrarbeitsstunden überhaupt noch auf den gesetzlichen Mindestlohn ?
Sollte für Dich „Arbeit auf Abruf“ gelten (was ich hier nicht abschließend beurteilen kann), liegt die Mindestansagezeit gem. § 12 Abs. 2 TzBfG bei 4 Tagen. http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__12.html
Dein AG ist ein Gesetzesbrecher. Siehe zu, daß Du Rechtsschutz im Arbeitsrecht hast (zB durch Gewerkschaftseintritt) und die Vergütung Deiner Überstunden einklagst.
Und wenn der AG Dir dann deswegen kündigt, weine ihm keine Träne nach. klage trotzdem gegen die Kündigung, dann steht evtl. noch eine Abfindung zur Diskussion.
Sieh zu, daß du Deine Überstunden einklagst, da dürften - je nach Verjährungsregelung - einige Tausend € fällig werden.
Und wenn dein AG zickt, kannst du ihn ja mal dezent auf § 21 Abs. 1 Nr. 9 MiLoG http://www.gesetze-im-internet.de/milog/__21.html
dann solltest du dir den mal durchlesen. Da stehen nämlich Antworten auf die meisten deiner Probleme drin wie zB Wochenarbeitszeit, Überstundenvergütung, Zeitzuschläge etc.
Alles direkt einklagbar, wenn Tarifbindung besteht.
ohne dir nahetreten zu wollen,
bei DEN gravierenden Arbeitsrechtsverstößen, die du hier schilderst muss dein Arbeitgeber DIR dankbar sein, dass du überhaupt noch erscheinst.
Wurde die Tariferhöhung zum 01.08 eigentlich schon umgesetzt?