Kurzfristige Renovierung und Vertragsverlängerung

Hallo,

angenommen ein Mietvertrag wird für ein Apartment zweimal Jährlich (April und Oktober) neu abgeschlossen (Miete bleibt dabei gleich). Der Mietvertrag läuft nun beispielsweise zum 31.April oder 31.Oktober aus und kann zwei Monate vor Ablauf des Vertrages verlängert werden. Wie früh muß ein Vermieter eine Vollrenovierung des Apartments ankündigen?

besten Dank

Hallo,

angenommen ein Mietvertrag wird für ein Apartment zweimal
Jährlich (April und Oktober) neu abgeschlossen (Miete bleibt
dabei gleich). Der Mietvertrag läuft nun beispielsweise zum
31.April oder 31.Oktober aus und kann zwei Monate vor Ablauf
des Vertrages verlängert werden. Wie früh muß ein Vermieter
eine Vollrenovierung des Apartments ankündigen?

man sollte zuerst einmal prüfen, ob der MV wirklich ausläuft (also wirksam befristet wurde). da dies nur in ausnahmefällen möglich ist (575 bgb) und ansonsten ein unbefristetes mietververhälts vorliegt, stellt sich die frage der renovierung (erst nach einer (außer-)ordentlichen kündigung).

sollte tatsächlich eine wirksame beristung vorliegen, dann stellt sich die frage, was unter „vollrenovierung“ zu verstehen ist. der mieter hat den vertragsgegenstand -soweit keine andere vereinbarung getroffen wurde- in dem zustand zurückzugeben, der dem üblichen gebrauch entspricht.

existiert eine renovierungsklausel, sollte sie auf ihre wirksamkeit überprüft werden („starrer fristenplan“). eine „vollrenovierung“ dergestalt, dass auch gegenstände zu renovieren sind, die keinem gebrauch unterlagen, ist unwirksam.
sollte die renovierungsklausel wirksam sein, braucht eine „ankündigung der renovierung“ durch den vermieter nicht erfolgen.

Hallo Hendrik,

Klingt mir eher nach einem Zimmer in einem Studentenwohnheim, in dem der Vermieter renovieren will.

Gruß

Joschi

Für den Fall eines befristeten Mietvertrages der zweimal jährlich neu abgeschlossen wird. Wie früh muß der Vermieter eine Komplettrenovierung dem Mieter, vor Ablauf des alten Mietvertrages mitteilen? Ein Monat? Zwei Monate? Drei Monate? Denn in der Regel hat man ja z.B. Telefonverträge etc abgeschlossen die man nicht mehr so schnell kündigen kann wenn es nur ein Monat vorher ist und man mit den neuen Mietpreisen nicht mehr einverstanden sein sollte.

Also vereinfacht exemplarisch wie folgt:

-----befristeter Mietvertrag—(*)—\ ----neuer Mietabschnitt in renovierten Apartment zu neuen Mietpreisen und Konditionen----\

* ein Monat vor Ende des Ablaufs Verlängerung des Mietvertrages. Dies erfolgt dann wieder befristet für ein halbes Jahr

Klingt mir eher nach einem Zimmer in einem Studentenwohnheim,
in dem der Vermieter renovieren will.

dann haben sich die zeiten aber schon sehr geändert, wenn man das heute „apartment“ nennt. aber natürlich, kann sein.