Kurzfristige Renovierung

Hallo

Bei mir steht eine wie der Vermieter sagt Renovierung an. Mir wurde heute, am 14.06. angekündigt, das am 27.06. mein Teppichboden ausgestauscht wird. Soweit sogut. Nun meinte mein Vermieter, ich habe meine Wohnung (1 Raum, 45 ²m) leerzuräumen und wieder einzuräumen.
Mein Problem ist folgendes.
Der Teppichboden wird getauscht, weil eine Trocknungsfirma da Löcher reingeschnitten hat um die Bodenplatte zu trocken, die infolge eines Installationsfehlers durchfeuchtet wurde.
Liege ich jetzt so verkehrt in der Annahme, das eigentlich die Versicherung dafür aufkommen müsste, und ich meine jetzt nicht meine.
Der Mieter macht es sich einfach und sagt, ich müsste die Wohnung aus und einräumen, auf meine Kosten und Zeit.

MFG Thomas Lange

mein
Teppichboden ausgestauscht wird. Soweit sogut. Nun meinte mein
Vermieter, ich habe meine Wohnung (1 Raum, 45 ²m) leerzuräumen
und wieder einzuräumen.
Mein Problem ist folgendes.
Der Teppichboden wird getauscht, weil eine Trocknungsfirma da
Löcher reingeschnitten hat um die Bodenplatte zu trocken, die
infolge eines Installationsfehlers durchfeuchtet wurde.

Hallo Thomas,
Ich sehe das genauso, da offensichtlich kein Verschulden oder Mitschuld von dir vorliegt.
Ich bin aber kein Rechtsanwalt!

zahlen müsste die Versicherung des Handwerkers der den Installationfehler begangen hat. Zumindest sollte man über ein Ausgleich verhandeln können wenn du es doch selber machst, aber vorallem wohin sollst du es räumen?

Gruß
Jack

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Ein Raum, bzw, Garage wir mir gestellt. Da ich Paterre wohne, muss ich bloß aus der Terasse raus und rübertragen.
Aber trotzdem kann dabei was kaputtgehen, ich kann mich verletzen oder sonstiges. Ausserdem sondert ja ein neuer Teppichboden ja auch noch Gerüche ab.

In meinen Augen macht sich der Vermieter das zu einfach.

Ich kann schlecht beurteilen wie „nett“ der Vermieter sonst ist.
Aber rede doch einfach mit ihm - ich weis nicht ob ein Verfahren das ist was du anstrebst. Und der Vermieter ist anscheinend auch opfer des Installation pfusches (oder hat er das selbst verbrochen).
Es gibt bei unzumutbaren Belastungen die Möglichkeit das dir für die Übergangszeit eine Wohnung gestellt wird.
Ich kann nur raten mit dem Vermieter zu reden, und ihm klar sagen das du mit der Verfahrensweise so nicht einverstanden bist - der hat entweder selbst einen RA der ihn berät und leitet sonst die Kosten weiter an die Versicherung (eventuell ist die Schadensabwicklung auch schon gelaufen).

hallo thomas,
in solchen rechtlichen sachen kennen ich mich leider zu wenig aus um dir etwas mitteilen zu können.
ich hoffe es kommen noch andere antworten die dir weiterhelfen können.
rechtswidrig ist jedenfalls schon mal diese kurze frist wo der vermieter ankündigt das jemand kommt und den boden auswechseln will.hier hätte eine rücksprache mit dir erfolgen müßen um abzuklären wann es möglich ist und wie der vermieter sich das vorstellt wie du all deine sachen aus und wieder einräumen sollst und wer für die kosten (arbeitsausfall usw) aufkommt.
lg manu

Hallo Herr Lange,

eine rechtskräftige Antwort kann ich nicht geben.

Rein logisch handelt es sich aber in dem von Ihnen beschriebenen Fall um einen Versicherungsfall und dabei sind auch solche Kosten einzuberechnen.

Nur mal eine Vermutung von mir: Der Vermieter hat vergessen, dass die Sachen ja auch raus müssen und wieder rein und hat keine Lust im Nachhinein den Fall aufzurollen, weil dann neue Kostenvoranschläge fällig wären und sich die ganze Sache verzögert. Wahrscheinlich müsste der Vermieter in Vorleistung gehen und hat keine Lust hinterher zu streiten mit der Versicherung.

Keine Ahnung wie Sie mit Ihrem Vermieter stehen und ob Sie so oder so lieber dabei sind, aber auch Privatleistungen können in diesem Fall abgerechnet werden. Es waren mal € 8,00 je Stunde je Person für Laienarbeit. Ich weiß aber nicht, ob das noch gilt.

An Ihrer Stelle würde ich den Vermieter anrufen und sagen: „Okay, ich räume das selbst um, wenn Sie mir entgegenkommen mit Kohle. Ich hab hier schon mal ein Fax vorbereitet in dem der Stundenlohn steht und die wahrscheinliche Personen und Stundenanzahl…“

Wenn das nicht funktioniert oder mit dem Vermieter eh kein Auskommen ist, dann mal konkret sagen, dass Sie das nicht zu Ihren Aufgaben zählen. Mal sehen, was er dann macht.

Ich hoffe, ich konnte etwas helfen.
Liebe Grüße
Ysa

Hallo Thomas,
obwohl Du in Deinem letzten Satz :

„Der Mieter macht es sich einfach und sagt, ich müsste die Wohnung aus und einräumen, auf meine Kosten und Zeit.“

bestimmt den VERmieter meintest, hat dieser ganz sicher nicht das Recht, Dir die Kosten für das „Entleeren“ der Wohnung aufzuhalsen.
Davon ausgehend, dass Du an dem entstandenen Schaden keine Schuld trägst, musst Du (natürlich) auch keine Leistung erbringen.
ALLE Kosten, die Dir durch die Räumung entstehen, muss Dir der Vermieter (oder dessen Versicherung) erstatten.
Weiterhin halte ich es für mehr als fraglich, ob die Ankündigung dieser „Radikalräumung“ Deiner Wohnung überhaupt in einem derart kurzen Zeitraum erfolgen darf.
Weise Deinen Vermieter darauf hin, komme ihm aber vielleicht etwas entgegen, wenn Du trotzdem Deine Wohnung zum angegebenen Zeitpunkt leer räumst.
(Taktik … :wink:)

Gruß Martin

Richtig, ich meinte Vermieter.

Ich bin auch der Meinung, das bei der Versicherung schon alles gelaufen ist. Vor allem, da der Handwerker wie auch der Vermieter bei einer Versicherung sind.
Egal, ich werde morgen erstmal vorsprechen und dann werde ich berichten.

Schönen Abend noch an alle.

Hallo,

rechtliche Fragen mach ich nicht.
Aber das klingt nach Wasserschaden/Versicherungsschaden. Mindestens für die Arbeit Ihrerseits muß die Versicherung des Hauseigentümers aufkommen. In diesem Fall die Renovierung und Folgen, also Möbel „schieben“

MfG

Hallo,

ich glaube auch, daß es nicht angemessen ist, dem Mieter diese Aktion aufzubürden.
Ich würde dem Vermieter schriftlich mitteilen, daß er vorher (!) klären muß, wer die Kosten dafür übernehmen soll. Nämlich: für eine Spedition, die die Wohnung komplett ausräumt, einlagert und danach genauso wieder einräumt. Dazu je nach Dauer die Kosten für ein Hotel, da der Mieter ja nicht auf der Straße übernachten kann. Wenn der Vermieter die Übernahme aller Kosten schriftlich zusichert, dann erst würde ich zustimmen.

Tja, ich weiss auch nicht warum ich in Deine Frageliste gekommen bin…

Das ist ja schon eine Rechtsfrage. Den Vermieter kannst Du in den Hintern treten. Der soll Dir mal schön alles bezahlen, vom Ausräumen angefangen bis zu den Hotelkosten für Deine Unterkunft bis die Arbeiten beendet sind…

http://www.mieterschutzbund.de/ lohnt sich schon, aber nicht erst wenn das Problem schon vor der Tür steht.

MFG

Hallo,

da habe ich leider keine Ahnung von und möchte deshalb lieber nichts dazu sagen bevor es falsch ist.

Aber wäre schon eine seltsame Regelung sagtb mein gesunder Menschenverstand.

VG

Michael