Kurzfristige Vermietung - Nachweis der Einnahmen?

Hallo,

wie weist man am besten die Einnahmen aus der Vermietung einer Ferienwohnung/ Monteurswohnung gegenüber dem Finanzamt nach?

Eine eigenständige Steuernummer (u.a. wegen Kleinunternehmerregelung) wurde bis jetzt noch nicht beantragt, da ich erst jetzt auf das Thema aufmerksam geworden bin.

Meine Fragen:

  1. Reicht es aus, die Mieteinnahmen durch Ausgabe von Quittungen zu dokumentieren? Muss ich Rechnungen stellen?

  2. Was passiert, wenn ich Rechnungen ohne Steuernummer ausstelle, um die Zahlungen zu dokumentieren? Was sagt das Finanzamt zu Rechnungen, die vor Beantragung der Steuernummer erstellt wurden und deshalb keine Steuernummer aufweisen?

  3. Wie reagiert das Finanzamt im schlimmsten Fall, wenn ich Einnahmen durch die kurzfristige Vermietung habe und keine Rechnungen sondern Quittungen ausgestellt habe?

Besten Dank im Voraus für Eure Antworten.

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Viel Erfolg

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Meines Erachtens genügt es, dem Finanzamt die Einnahmen zu melden - als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Dafür benötigt man keine Rechnungen oder Quittungen, da man ja nicht automatisch als „Kleinunternehmer“ gilt, wenn man eine FeWo vermietet. Eine Beratung durch einen Steuerfachfrau/man wäre aber sicher ratsam und empfehlenswert. Grüße und hoffentlich konnte ich weiterhelfen…

Hauptsache Du gibst die Einnahmen an und nutzt wenn es Die Einnahmen, auch Deine anderen zulassen, die Kleinunternehmerregelung.

Problem sind in der Regel doch nur die Ausgaben nachzuweisen. Du wirst kein Problem haben, daß das Finanzamt Deine Einnahmen nicht anerkennt. Solltest Du jedoch viel Leerstand haben, ist es sicher sinnvoll Quittungen mit Nummern auszustellen.

Rechnung wäre bestimmt besser aber wie gesagt, die Einnahmen erkennen die immer an:smile:

Da dürfte nichts passieren.

Gruß!

Hallo,

ich habe eine Verwalterin, die die Reservierungsbestätigung mit den Vermietungskosten versendet.

Ich fülle zum Jahresende die Anlage V mit allen Einnahmen und Kosten aus.

Viele Grüße

Hallo, Du musst nur eine Rechnung stellen, wenn der Mieter eine haben will.
Für die eigene Buchhaltung macht es sinn, nummereierte Quittungen zu benutzen. geht aber auch ohne.

Du gibst in der Steuererklärung einfach ein unter Mieteinkünfte die Jahresgesgesamt summe.

Wenn du den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung keine Ausgaben gegenüberstellst, wird das FA eh`keine Steuernummer dafür vergeben. Es wird ganz normal deine, die du jetzt hast benutzt.

Was heisst eigentlch kurzfristig?
Der Zeitraum spielt für die Einkünfte an sich keine Rolle. Ich hatte mal ein Zimmer für ein Halbes Jahr untervermietet.für ca.1700 €. Da ich die Abschreibung, Renovierung ect. gegenrechnen wollte, hast das FA dankend abgelehnt, und ich habe die Einkünfte beim nächtsen mal nicht angegeben- Soviel zu kurzfristig.

Aber prinzpiell immer alle Einnahmen und Aufwändungen angeben. dann bist du sicher. MWSt. brauchst du nicht be/verrechnen. Das kannst du immer nich machen wenn du 10 tsd. € verdienst.

Wenn der Mieter eine Ordentlich Rechnung später noch verlangt, musst du diese ausstellen.

Rechnung oder Quittung, beides ist ein Beleg, den das FA akzeptiert, wenn es um zu versteuerndes Einkommen geht :wink:
Gruß Micha