Wieviel Geld darf ich bei einer kurzfristigen Beschäftigung hinzuverdienen, wenn ich Vollbeschäftigt bin, bzw. mich in Altersteilzeit befinde?
Falsches Brett: --> Arbeitsrecht
…
Was hat die Frage mit Arbeitsrecht zu tun, außer dass ein vorhandener AG zustimmen müßte ?
Gruß
Nordlicht
Wieviel Geld darf ich bei einer kurzfristigen Beschäftigung
hinzuverdienen, wenn ich Vollbeschäftigt bin, bzw. mich in
Altersteilzeit befinde?
Wenn Du Dich an alle einschlägigen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen hälst: Soviel du willst.
wo ist die Frage zum Versicherungsrecht versteckt!
…
Hallo,
Wieviel Geld darf ich bei einer kurzfristigen Beschäftigung hinzuverdienen, wenn ich Vollbeschäftigt bin, bzw. mich in Altersteilzeit befinde?
Wie Du an den Antworten siehst, scheint die Frage etwas zu unterkomplex zu sein. Vielleicht sollte eine konkrete Frage gestellt werden. Denn in der Tat ist es in Deutschland jedem erlaubt soviel zu verdienen, wie er will. Mnache bekommen sogar mehr.
Ich stelle mir vor dem Hintergrund Versicherungsbrett eine Frage in dieser Richtung vor: Wieviel kann hinzuverdient werden, ohne das SV-Beiträge anfallen. Ein Minijob (also bis 400 bzw. 450€ im Monat ab 2013) wäre hier auch im Fall Altersteilzeit unschädlich.
Grüße
Hallo,
beides muss man seinen Arbeitgeber fragen. Allgemeingültiges dazu gibt es nicht.
Für Vorruheständler sind 400 EUR/Monat relativ üblich, steht garantiert in der Vorruhestandsvereienbarung (unterschrieben, ohne zu lesen ?).
Gruss
Barmer
Hallo,
ich muss Merger ausnahmsweise und ungern recht geben. Das ist in erster Linie eine Arbeitsrechtsfrage.
Ob es ihm um SV-Freiheit geht, hat der Frager uns nicht verraten.
Gruss
Barmer
OK, oK, Merger hat interpretiert, ich habe interpretiert. Und wir beide in unterschiedliche Richtungen.
Ich lass trotzdem stehen, denn es könnte ja sein, dass der UP tatsächlich die Sozialabgaben im Kopf hatte.
Gruß
Nordlicht
Zu kurz gedacht ?
Hallo,
Hallo
Ich stelle mir vor dem Hintergrund Versicherungsbrett eine
Frage in dieser Richtung vor: Wieviel kann hinzuverdient
werden, ohne das SV-Beiträge anfallen. Ein Minijob (also bis
400 bzw. 450€ im Monat ab 2013) wäre hier auch im Fall
Altersteilzeit unschädlich.
Die Frage kann (und wird höchstwahrscheinlich) anders gemeint sein:
Wieviel kann ich hinzuverdienen, ohne einen anderen Anspruch zu verlieren. Und da gibt es bei der Altersteilzeit - wie bei anderen Ansprüchen auch - sehr wohl Regelungen in § 5 Abs. 3 ATG:
http://www.gesetze-im-internet.de/alttzg_1996/__5.html
Grüße
&Tschüß
by the way: Was bedeutet eigentlich das Kürzel UP?
WER damit gemeint ist ist klar, aber das WAS interessiert mich…
Grüße
Claude
Ursprungsposter/ ursprünglicher Poster
owT
Hallo,
Die Frage kann (und wird höchstwahrscheinlich) anders gemeint sein:
Na klar. Es war nur ein Beispiel für eine konkrete Fragerichtung, wobei auch hier ein Minijob unschädlich wäre. Ist sogar eine häufig genutzte Variante, dass dieser dann auch noch beim gleichen AG ist.
Grüße