Kurzfristiger Mietvertrag für 3 Monate?

Kann man als Vermieter einen Vertrag für 3 Monate mit dem Mieter abschließen?
Nach den 3 Monaten steht Eigenbedarf an.
Können daraus rechtliche und gesetzliche Probleme entstehen?

Hallo,

Vertrag kommt von Ver- und trag(en). Und wenn beide 3 Monate i.O. finden, warum nicht!
Kommt halt auf die Kündigungsfristen an, oder ob es nur ein zeitlich befristeter Vertrag ist!

VG, René

Hallo.

Der Abschluss eines befristeten Mietvertrages ist möglich. Allerdings muss man darin ganz klar festschreiben, dass nach Ablauf der Befristung die Wohnung zum Eigenbedarf benötigt wird.

Ich würde es aus folgenden Gründen nicht machen:

  1. Es ist sehr aufwendig hierfür einen Mieter zu finden
  2. Der mögliche Ärger steht in keinem Verhältnis zu den Mieteinnahmen

Stell dir mal vor du findest einen Mieter, und willst in 3 Monaten einziehen. Jetzt zieht der Mieter aber einfach nicht aus. Dann kannst du nur eine Räumungsklage anstrengen und wirst wahrscheinlich auch gewinnen.
Bis dieses Verfahren - das aber ziemlich lang gehen kann - abgeschlossen ist, kannst du deinen Eigenbedarf aber nicht wahrnehmen.

Und dann stehst du, deine Tochter oder wer auch immer aus der Familie vor einem Problem.

Gruss HighQ