Hallo,
wir haben noch ein älteres (Bj. 1992), seit September abgemeldetes, Auto in der Garage das wir im Frühjahr aber mal kurzzeitig reaktivieren möchten. TÜV und AU wurden noch im September frisch gemacht.
Meine Fragen:
Wie lange gilt ein KKZ längstens?
Ist es möglich damit ins Ausland zu fahren? (Tschechien)
Wie verhält es sich mit der KFZ Versicherung, da ich den Wagen ja nicht weiterhin dauerhaft anmelden möchte?
Und das wichtigste:
Warum gibt es in Deutschland kein Wechselkennzeichen?
(nicht ernstgemeint, aber dann hätte ich solche Probleme nicht )
Danke schonmal für Eure Antworten!
Viele Grüße,
Tammy
Warum gibt es in Deutschland kein Wechselkennzeichen?
Hallo Tammy,
das Wichtigste ist die Versicherung, ohne die läuft gar nichts.
Also das Auto für den vorgesehenen Zeitraum versichern, dann mit der Verischerungskarte zum Straßenverkehrsamt, dort den Wagen so lange anmelden, wie du willst. Ich habe 2 Saisonfahrzeuge, die ich im Wechsel betreibe. Die haben ein Kenzeichen mit rechts blauen Ziffern (z.B. 05-10), ich darf also den Wagen von Mai bis Oktober fahren.
Dann bekommst du einen entsprechenden KFZ Schein, das Finanzamt wird automatisch informiert (wegen der Steuer).
Es geht natürlich auch, dass du alles nur einmalig für eine bestimmte Zeit bekommst.
Da der Wagen ja versichert ist, kannst du damit natürlich in das Ausland, für das der grüne Versicherungsschein gilt - bekommst du auch von der Versicherung zugeschickt.
Du siehst - alles ist möglich, ganz nach Wunsch!
Ich habe 2
Saisonfahrzeuge, die ich im Wechsel betreibe. Die haben ein
Kenzeichen mit rechts blauen Ziffern (z.B. 05-10), ich darf
also den Wagen von Mai bis Oktober fahren.
Saisonfahrzeuge haben wir auch, aber es dreht sich hier nur um einen Zeitraum von maximal einer Woche. Sicher wäre es noch eine Option den Wagen einen Monat anzumelden, aber ein KKZ wäre mir lieber, da es vielleicht öfters passieren kann das ich den Wagen mal kurz gebrauchen könnte. Fürs dauerhafte anmelden als Viertauto ist er uns aber zu teuer (vor allem bei der Steuer / Schadstoffklasse)
Was meinst du mit Wechselkennzeichen?
In der Schweiz zahlst Du nur für dein versicherungstechnisch teuerstes Auto, du kannst 5 Fahrzeuge besitzen und an das mit welchem du gerade fahren willst schraubst Du dann dein Nummernschild dran.
* Ersetzt seit 1998 das rote Überführungskennzeichen für Privatpersonen.
* Einmalige Nutzung für einen Zeitraum von maximal 5 Tagen.
* Nur für Fahrzeuge in die sich in der Probe-, Überführungs- und Prüfungsfahrt befinden.
* Die Zahlen im rechten Feld geben das Datum des letzten Nutzungstages an.
* Kostet ca. 50 Euro pro Kennzeichen
Weitere Info’s :
Informationen rund um das Kurzzeitkennzeichen
Außerdem muss das Fahrzeug, für das das Kurzzeitkennzeichen verwendet wird, nicht schon bei Antragstellung bekannt sein, etwa bei einem beabsichtigten Fahrzeugkauf.
Das Kennzeichen ist für fünf Kalendertage einschließlich des Tages der Zuteilung gültig. Eine Zuteilung, bei der der Gültigkeitsbeginn in der Zukunft liegt, ist nicht möglich.
Ist die Bundesrepublik Deutschland Ausgangspunkt der Fahrt, so gilt das Kurzzeitkennzeichen gemäß den bestehenden Abkommen auch für Überführungsfahrten in die Niederlande, in die Schweiz und nach Österreich. Voraussetzung ist weiterhin, dass der Fahrzeugschein vollständig durch die Zulassungsbehörde ausgefüllt wird.
Saisonfahrzeuge haben wir auch, aber es dreht sich hier nur um
einen Zeitraum von maximal einer Woche. Sicher wäre es noch
eine Option den Wagen einen Monat anzumelden, aber ein KKZ
wäre mir lieber, da es vielleicht öfters passieren kann das
ich den Wagen mal kurz gebrauchen könnte. Fürs dauerhafte
anmelden als Viertauto ist er uns aber zu teuer (vor allem bei
der Steuer / Schadstoffklasse)
Nun, die Versicherung für ein Kurzzeit-Kennzeichen (ca.75,- EUR)ist neben den Verwaltungsgebühren (ca. 11,- EUR)und den Schildern (ca. 30,- EUR) auch nicht gerade von Pappe. Bei einmaliger Nutzung mag sich das noch rechnen. Aber bei mehrmaliger Nutzung eines solchen Kennzeichens wird ein reguläres Anmelden evtl. günstiger sein.
Ausserdem darf man mit so eine3m Kennzeichen nicht einfach spazierenfahren. Die Nutzung ist in §28 StVZO geregelt.
Gruss Sebastian
Da wir doch nicht nach Tschechien mit einem KKZ fahren könnten, hat sich die Sache sowieso erledigt.
Bleibt nur ein Saisonkennzeichen. Kürzeste Dauer wären dann zwei Monate, richtig? Also 04-05, nur ist dann ein nochmaliger „Ausflug“ im Herbst etwa gestorben…
Dann werde ich mich mal informieren was Steuer und Versicherung beim SKZ für 2 Monate dann kosten.