Kurzschluss durch Wasser im Netzstecker

Hallo wer weiss die Lösung?
Meine neuen Mieter hatten plötzlich an einem Samstag keinen Strom in der Wohnung. Nach Rücksprache mit mir wurde ein Handwerker gerufen. Der stellte fest, dass das Abflußrohr in der Küche undicht war und Wasser in den Netzstecker der Spülmaschine lief.Der Mieter hatte Wasser in der Spüle abfließen lassen. Daraufhin gabs einen Kurzschluß. Der Handwerker verlangt nun für seinen Einsatz 200 €. Meine Frage an Euch, wer muss die Rechnung bezahlen?

hallo Floribori,
wenn die Leckage durch Deine Einbauküche (Spüle) erfolgt ist, dann bist Du der Zahler, wenn das Abflußrohr dem Vermieter gehört ist es nicht Dein Problem. Gruß B aus O.

Moin,

mein alter Chef hat immer gesagt: „Vor der Wand Mieter, in der Wand Vermieter“. Aber wie das in Deinem konkreten Fall ist, kann ich Dir leider auch nicht sagen. Tut mir leid.
Jens

Ich bin kein Mietrechtsexpert aber meine Logik sagt mir dass wenn den Abflussrohr in der Küche undicht war, ist es eine Sache der Vermieter. Ein Mieter muss die Möglichkeit haben eine Waschmaschine anzuschließen und irgendwo das Abwasser fließen lassen zu können. In ein Haus gibt es dafür eine Waschküche, aber nicht unbedingt in eine Wohnung. Wenn nichts dafür vorgesehen ist, bleibt Ihn nur den Waschbecken.

LG,

Christine

Hallo

Das ist eigendlich eine klare Sache. Das ist sache des Vermieters. Auser,der neue Mieter hat GSP neu eingebaut und dabei das Apflusrohr beschädigt, oder anderweitig am Apflusrohr rumgeschraubt.Was wieder zu beweisen wäre.Ist immer eine dumme Sache. Aber wie sieht es denn mit der Hausratversicherung aus?
Ich hoffe ein wenig geholfen zu haben.
Mfg. D. Ryczek

Meine neuen Mieter hatten plötzlich an einem Samstag keinen
Strom in der Wohnung. Nach Rücksprache mit mir wurde ein
Handwerker gerufen. Der stellte fest, dass das Abflußrohr in
der Küche undicht war und Wasser in den Netzstecker der
Spülmaschine lief.Der Mieter hatte Wasser in der Spüle
abfließen lassen. Daraufhin gabs einen Kurzschluß. Der
Handwerker verlangt nun für seinen Einsatz 200 €. Meine Frage
an Euch, wer muss die Rechnung bezahlen?

Hallo,
Vermieter Haftpflicht wird in diesem Fall in Anspruch genommen, sofern vorhanden. Ansonsten bleibt der Vermieter auf den Kosten sitzen!!!
MfG
Martin

Hallo Floribori,

leider bin ich kein RA. Bist Du beim Vermieterbund? Da gibt es RA die man kostenlos tel. für kurzauskünfte Fragen kann. Sollte der RA mehr machen kostet das natürlich auch geld, keiner macht was umsonst.

Gruß

Sascha

Hallo,

die Antwort musst Du Dir bei einem Rechtsanwalt holen und nicht bei einem Wasserexperten.

Liebe Grüße

Heide Krauss

Kann ich leider nicht weiterhelfen!

Das ist eine Frage an einen Juristen. Aber ich vermiete auch. Wenn das Abflussrohr undicht ist, ist das Vermietersache. Es sei denn, der Mieter hat das Leck herbeigeführt. Aber das wirst Du ihm nicht nachweisen können. Also zahlen.

Meiner Ansicht nach der Vermieter. Oder hat der Mieter seine Küche nicht richtig angeschlossen?

Hallo Floribori,
tut mir leid, da kann ich nicht weiterhelfen.
Mietrecht etc. ist nicht mein Ding

Grüßle

Hallo Floribori,

ich weiss nicht, was diese Frage mit Sanitärtechnik zu tun hat.
Dieses ist eine juristische Frage.

Soviel ich weiss: Die Rechnung muss in erster Linie immer der bezahlen, der die Leistung bestellt hat.

Mit freundlichen Grüssen

Mike

Ist ne ganz einfache Mietrechtssache, dafür muss der vermieter aufkommen.

Sorry

schwirige frage

Ich glaube der mieter
weil er die wohnung angenommen hat