Kurzschlussreaktion und Selbstmord

Hi!

Durch eine Diskussion über den aktuellen Fall von Mario M.'s Dachfluch bin ich auf die folgende Frage gekommen:

War es wahrscheinlich, dass er sich in dieser Situation umbringt?
Möglicherweise, bei den Aussichten…

Aber:

War es auch wahrscheinlich dass er sich nach 20 Stunden auf dem Dach rumsitzen das Leben nimmt?
Und: Würde man das immernoch als Kurzschlussreaktion betiteln?

Hätte es einen eventuellen Selbstmord gefördert, wenn er ignoriert worden wäre, oder hätte es, wie einige meinen, ihn zum herabsteigen animiert?

Kann man es als unterlassene Hilfeleistung bezeichnen wenn er auf dem Dach sitzt und sich aufgrund mangelnder Aufmerksamkeit das Leben nimmt?

War es überhaupt möglich, dass er eine Selbstmordabsicht hatte, wenn er schon Stunden dort oben stand?

Ich habe mal gelesen, das Selbstmörder mit einem wirklichen Selbstmordwunsch diesen auch sofort umsetzen, während solche, die lange auf einem Dach stehen, eher einen Hilfeschrei ausstoßen denn einen Selbstmordwunsch verfolgen.

Was meint ihr dazu?

lg
Kate

Der angesprochene Fall ist ziemlich kompliziert und deswegen muss man da etwas trennen, da hier zb. eine andere Persönlichkeitsstruktur und Situation vorliegt, als vielleicht eher üblich.

Ob er sich bei einem vorigen Hofgang überlegt hatte da hoch zu klettern- wir wissen es nicht. Auch ist nicht klar, ob er gedacht hat, er würde über das Dach eine reelle Fluchtchance haben. Fakt ist, er stand da nun oben und es ging nicht weiter- weder nach vorne noch nach hinten. Diese gewollte oder ungewollte Situation hat er wie alle mitverfolgen konnten entsprechend genutzt.

War es auch wahrscheinlich dass er sich nach 20 Stunden auf
dem Dach rumsitzen das Leben nimmt?
Und: Würde man das immernoch als Kurzschlussreaktion betiteln?

Jein. Um das genau zu beurteilen, müsste man sich natürlich weiter mit ihm auseinandersetzen, aber spätestens durch den entstandenen Rummel wird ihm diese Machtsituation ziemlich präsent gewesen sein. Welche Machtphantasie den höchsten Stellenwert hat - zb. Entziehung aus dem Verfahren durch Suizid, lässt sich von außen nur mutmaßen. Kurzschlussreaktion meint Affekthandlungen. Natürlich ist es denkbar, dass er auch nach 16 Std zb. im Affekt auf Gesagtes (im Rahmen der Verhandlungen) gesprungen wäre. Genauso denkbar ist, dass eine entsprechende Pathologie zu einer suizidalen Handlung hätte führen können. Inwieweit man das also Kurzschlussreaktion hätte nennen können, hängt von der spezifischen Situation ab.

Hätte es einen eventuellen Selbstmord gefördert, wenn er
ignoriert worden wäre, oder hätte es, wie einige meinen, ihn
zum herabsteigen animiert?

Welche die richtige Strategie ist, um suizidale Handlungen in einer entsprechenden Situation zu verhindern, sollten die Menschen vor Ort entscheiden und nicht die Leute vor der Glotze. Da maßen sich Menschen ein Urteil über richtige und falsche Strategien an, ohne mehr über eine Person zu wissen, als dass sie ein bestimmtes Delikt begangen hat und nun auf dem Dach steht. Wenn das Fachpersonal vor Ort diese Strategie gewählt hat, wird es seine Gründe haben. Ob die starke Medien- und Volkspräsenz dem ganzen nun zuträglich war… Man hätte das Gebiet evtl. weiträumig sperren können, aber der Journalist wäre auch da sicherlich erfinderisch gewesen- Abgesehen davon wären die Rufe nach „Bestechlichkeit“ und Mauscheleien bei einem Urteil, das nicht der „öffentlichen Meinung“ entspricht sicherlich schnell und ggf. massiver da gewesen, als es jetzt zu erwarten ist.

Kann man es als unterlassene Hilfeleistung bezeichnen wenn er
auf dem Dach sitzt und sich aufgrund mangelnder Aufmerksamkeit
das Leben nimmt?

Es gibt ein paar §§ mit denen man sich in diesem Zusammenhang auseinandersetzen müsste. Unterlassene Hilfeleistung wäre ebenso wie Unterlassene Diensthandlung (Straftaten im Amt) diskussionswürdig. Zusätzlich ist die Justizvollzugsanstalt, in deren Obhut er sich als befindet für die körperliche Unversehrtheit verantwortlich. Es gibt also eine Reihe von Beteiligten, deren Handlungen im einzelnen geprüft werden müssten. Urteil sprechen täte da schlussendlich das Gericht. Allerdings muss man sagen, dass diese Diskussion nie derart aufgekommen wäre, wäre insbesondere diese Person nicht eines solchen Deliktes angeklagt. Und so wenig Verständnis dafür vorherrscht, die Betonung liegt auf Angeklagt- die Schuld stellt das Gericht fest und diese Entscheidung steht noch aus.

Ich habe mal gelesen, das Selbstmörder mit einem wirklichen
Selbstmordwunsch diesen auch sofort umsetzen, während solche,
die lange auf einem Dach stehen, eher einen Hilfeschrei
ausstoßen denn einen Selbstmordwunsch verfolgen.

Es ist sicherlich so, dass mit sich und dem Leben hadern auch mit dem Faktor Zeit einhergeht. Aber eine pauschalisierende Aussage darüber zu treffen ist insofern gefährlich, als das sie uns „als Zuschauer“ in scheinbarer Sicherheit wiegt. Ob und wann jmd. suizidale Handlungen begeht ist situationsabhängig. Der eine verabschiedet sich bereits in den Tagen zuvor und hat einen kurzen Weg- der andere tut das vor Ort, was ihn nicht zeitgleich weniger suizidal macht. Allerdings ist es im letzteren Fall wesentlich einfacher einzugreifen. Es kann leider keiner sagen, ob sich erfolgreich suizidierte Personen eine Intervention von außen „gewünscht“ hätten, und welche Chancen für diese bestanden hätten.- Erwartet worden wäre diese aber dann anzunehmenderweise bereits etwas früher. Annähernd beantworten könnten diese Frage Menschen, die erfolgsversprechende Suizidmethoden aus irgendwelche Gründen überlebt haben. Die Kritiker würden aber an dieser Stelle sagen, wenn sie gewollt hätte, hätte sie ein höheres Gebäude gewählt. Who knows…

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