Kurzschlussstrom auf dem Typenschild

Hallo zusammen,

gestern wurde ich gefragt, ob ich etwas über eine Pflichtangabe zum Kurzschlussstrom auf einem Typenschild weiß. Nein, das wusste ich nicht und die Frage selbst war mir sehr suspekt. Mit einer Google-Suche (kurzschlussstrom typenschild) fand ich z. B.

  1. Norm EN 60439-1: „Typgeprüfte und partiell typgeprüfte Schaltgeräte-Kombinationen“ wird für Schaltgerätekombinationen, welche für einen max. Kurzschluss-Strom Icu von 10kA kein Nachweis der Kurzschlussfestigkeit gefordert. Alle Schaltgerätekombinationen, welche für höhere Kurzschluss-Ströme ausgelegt werden, muss ein Nachweis der Kurzschlussfestigkeit erbracht werden. und

  2. min.Abschaltwert bei Kurzschluß Vorsicherung (25kA, 50kA,…)

Das sagt mir alles nicht viel. Wer weiß mehr? Geht es tatsächlich nur um Schaltschränke, und zwar ziemlich „dicke“? Oder hat das auch was mit Typenschildern auf mehr oder weniger normalen Geräten zu tun? Wenn nicht, hat sich die Frage, soviel ich verstanden habe, erledigt.

Grüße, Uwe

Hallo!

Das sind die Angaben auf Schaltgeräten, also Sicherungen(-Automaten),denn die müssen ja Kurzschlussströme auch abschalten können.
Und wie hoch ein Kurzschlussstrom werden kann, sagt eine Berechnung (oder Messung),es hängt von den Kabelquerschnitten, Längen und Entfernung zur Stromquelle(Trafo) ab.

Das bestimmt den max. möglichen Kurzschlussstrom, nicht das am Ende angeschlossene Gerät.

Schaltgeräte müssen Mindestabschaltströme aushalten, die bekannten LS-Automaten im Haushalt 6.000 A ( 6 kA),niedrigere Ausführungen gibt’s nicht, aber höhere schon ( 10,25 kA).

Übrigens, die guten alten Schmelzsicherungen können Kurzschlussströme in der Größenordnung von 50 kA und mehr abschalten.

mfG
duck313

Hallo,

gestern wurde ich gefragt, ob ich etwas über eine
Pflichtangabe zum Kurzschlussstrom auf einem Typenschild weiß.

Um was für eine „Typ“ geht es denn?

Wie Duck schon geschrieben hat, ist es bei Schaltgeräten sicher normal.
Bei normalen elektrischen Geräten soll auf dem Typschild aber der Bemessungsstrom
bzw. die Bemessungsleistung stehen. Das kann zwar viel mehr als der Nennstrom sein, hat aber mit Kurzschluss (Fehlerfall) nix zu tun.
Gruß Uwi