Hallo,
nehmen wir an, eine Wohnung (betreutes Wohnen) wird an einen Angehörigen vermietet und dieser stirbt. Versuche, neue Mieter über die Betreuung sowie über den Hausverwalter für die für eine betreute Wohnung sehr große Wohnung zu finden, scheitern, sodass die Wohnung nach ein paar Monaten verkauft wird (Schuldzinsen, Nebenkosten laufen ja weiter). Nutzen-/Lastenübergang ist erst wenige Monate später.
Wäre eine Kürzung der AfA durch das Finanzamt um die Zeit zwischen Kaufvertrag und Nutzen-/Lastenübergang rechtens, da es keine Vermietungsabsicht ab dem Datum des Verkaufsvertrags mehr sieht?
VG rikili