Das eigene Einkommen (egal welcher Art) wird auf die Rentenhöhe angerechnet, sobald der Freibetrag überschritten ist. Unter Einkommen ist ein Nettoeinkommen zu verstehen. So ist das Bruttoeinkommen noch in Nettoeinkommen umzurechnen. Bei bestimmten Einkommensarten wird zur Ermittlung des Netto-Betrages ein pauschaliertes Verfahren angewendet. Das den Freibetrag überschreitende Einkommen wird aber nur zu 40 Prozent angerechnet. Die Anrechnung von Einkommen kann aber dazu führen, dass die Rentenzahlung gekürzt bzw. bei höherem Einkommen gar nicht gezahlt wird. Der Freibetrag für die volle Gewährung der Witwen-/ Witwerrente: seit dem 01.Juli 2012 gelten folgende Freibeträge: 741,05 Euro (West - alte Bundesländer) und 657,89 Euro (Ost - neue Bundesländer).
Das gilt aber nur wenn das „neue“ Hinterbliebenrecht (1.1.2002) zur Anwendung kommt.
Wenn die Ehe vor dem 1.1.2002 geschlossen worden ist und ein Ehegatte vor dem 2.1.1962 geboren ist, gilt noch das „alte Recht“ Hier gelten andere Kriterien für die Einkommensanrechnung (§114 SGB IV). Mieteinnahmen sind hier keine Einkünfte.
Zumindest eine Voraussetzung hat die 83-jährige Oma erfüllt.
PS: Im übrigen hat dies nichts mit Steuerrecht sondern mit Sozialrecht zu tun. Mieteinahmen sind natürlich in der Steuererklärung anzugeben.
Diese Aussage bezieht sich inhaltlich auf welche Erkenntnisse oder Quellen?
Weder durch Miet- noch durch Zinseinkünfte wird die Rente gekürzt.
Nur weil es vielleicht bei irgendwem im näheren Umfeld nicht dazu kam, muss das nicht bedeuten, dass es nicht möglich ist. Die Rentenversicherung sagt jedenfalls folgendes dazu: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/…
Ist vielleicht noch etwas verständlicher formuliert als im § 18a SGB IV.
Natürlich wird nicht die gesamte Miete angerechnet, sondern nur der erzielte Überschuss aus der Vermietung.
Von den Mieteinnahmen darf man nämlich noch die ganzen Kosten wie Abschreibung Gebäude, Schuldzinsen, Grundsteuer, Reparaturen, Hausversicherungen usw abziehen.
Hallo Lawrence, also kann ich davon ausgehen, dass als Berechnungsgrundlage für die Witwenrente der Steuerbescheid gilt??? Mit genau dieser Frage trat ich heute bei der Rentenberatungsstelle an und die Dame wollte mir weismachen, dass sämtliche Einnahmen aus Verpachtung und Vermietung (also im Prinzip die Warmmiete!) als Berechnungsgrundlage dienen. Das würde bedeuten, dass auf mein Einkommen um jährlich über 6000 Euro steigt. Von diesen Einnahmen würden pauschal 25% abgezogen. Nach Berechnung meiner Steuerberaterin, die sämtliche von Dir genannte Kosten gegenrechnete, steigt mein Jahreseinkommen nur um 1100 Euro. Diese 1100 Euro werde ich mit etwa 300 Euro im Jahr versteuern. Die von der Rentenberatungsdame veranschlagte volle Summe der Mieteinnahmen (abzüglich 25%) würden meine Witwenrente um jährlich 1600 Euro kürzen. Ich bin berufstätig und plane außerdem noch ein Gewerbe anzumelden.