Kurzwelle mit der C(2)Klasse Lizenz

Nachdem seit 15/8 nun auch mit der C Lizenz auf den Kurzwellenbändern gearbeitet werden darf stellt sich die Frage:

  1. mit welcher Leistung ? Weiter die 75 Watt ?
  2. bekommen C Lizenz Amateure die den theoretiscehn Teil für B bereits abgelegt haben jetzt automatische eine B Lizenz (750 Watt) oder brauchts für 750 Watt immer noch CW ?

Hiho…

Schau Dir doch mal folgendes PDF File an

http://www.cqdl.de/download/Infoblatt-Klasse2.pdf

Ich habs mir selbst noch nicht angeschaut, aber dies dürfte all Deine Fragen beantworten.

Claus

DL9NEK
*der gegen dieses Geschenk ist und deshalb auch keine „Kleinlizenzler“ auf KW arbeiten wird"

>:frowning:

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

moings…

Nachdem seit 15/8 nun auch mit der C Lizenz auf den

Ist aber nur eine vorrübergehende Regelung bis das Ganze eine Umsetzung
in ein Gesetzt gefunden hat…

Kurzwellenbändern gearbeitet werden darf stellt sich die
Frage:

  1. mit welcher Leistung ? Weiter die 75 Watt ?

Ich stelle fest, du bist nicht auf dem neuesten Stand, mit Einführung
der neuen Klassen [Klasse 1 (A und B), Klasse 2 © und Klasse 3
(Einsteiger)] fielen auch die klassenbezogenen Leistungsbeschränkungen
bei den Klassen 1 und 2; Klasse 3 darf nur mit maximal 10W EIRP senden.
Seit dem dürfen ALLE Klasse 1 und 2 Inhaber auf allen dafür freigegebenen
Bändern mit 750W senden. Ausgenommen davon sind nur die Bänder, für
die eine Leistungsbeschränkung vorgeschrieben ist [z.B. LF].

  1. bekommen C Lizenz Amateure die den theoretiscehn Teil für B
    bereits abgelegt haben jetzt automatische eine B Lizenz (750
    Watt) oder brauchts für 750 Watt immer noch CW ?

Nein, siehe oben…

Noch eine kleine Randbemerkung:
Meiner Meinung nach sollte aber wieder eine betriebsartunabhängige
Zusatzprüfung darüber entscheiden, ob man unterhalb 30 MHz senden darf
oder nicht…

Servutz
Stephan

Hi,

Schau Dir doch mal folgendes PDF File an

http://www.cqdl.de/download/Infoblatt-Klasse2.pdf

Ich habs mir selbst noch nicht angeschaut, aber dies dürfte
all Deine Fragen beantworten.

Die Leistungsfrage wird darin eben leider nicht beantwortet…

Aber Stephan hats ja schon geklärt (TNX).

Claus
DL9NEK
*der gegen dieses Geschenk ist und deshalb auch keine
„Kleinlizenzler“ auf KW arbeiten wird"

Sven, DG1NCP
*der sich über dieses Geschenk freut und deshalb auch gerne „Großlizenzlern“ auf KW erklärt, wie man „Delta Golf“ schreibt*

:sunglasses:

Zusatzprüfungen
Werter OM,

Meiner Meinung nach sollte aber wieder eine
betriebsartunabhängige
Zusatzprüfung darüber entscheiden, ob man unterhalb 30 MHz
senden darf
oder nicht…

es ist schön, das ich im AFu wie auch im Internet nahezu eine einstimmige Meinund zu diesem Thema lese/höre, nur - warum hat das niemand dem DARC / RTA erzählt? Oder - wurden diese Aussagen ignoriert? Wenn ja - warum??

Ich finde es für die Qualität des AFu eine interessante Note festzustellen, das Funkamateure, die Ihre Lizens vor 1996 abgelegt haben, eine Lizens der Klassen C oder A erworben haben, (dies aufgrund der Leistungen im Prüfungsteil „technische Kenntnisse“) und nun die Klasse B bzw 1 geschenkt bekommen, wärend heute Funkamateure der Klasse 3 mit über 75 % in diesem Fachbereich eine ähnliche Leistung wie die damals erforderlichen 50 % (für die C Lis) sagenhafte 10 W EIRP auf 2m und 70 cm nutzen dürfen. Über die Regelung in OE (typengerüfte Geräte!) ganz zu schweigen.

Antworten an dieser Stelle sind fast obsolet ist die Entscheidung doch längst gefallen - aber es kann nichts schaden: bitte an den OVV oder DV senden :smile:

vy73 de DF5KX
Chris
http://www.df5kx.de

Moings…

Meiner Meinung nach sollte aber wieder eine
betriebsartunabhängige
Zusatzprüfung darüber entscheiden, ob man unterhalb 30 MHz
senden darf
oder nicht…

es ist schön, das ich im AFu wie auch im Internet nahezu eine
einstimmige Meinund zu diesem Thema lese/höre, nur - warum hat
das niemand dem DARC / RTA erzählt? Oder - wurden diese
Aussagen ignoriert? Wenn ja - warum??

Nein, der DARC war ja dagegen, es gab ja sogar mal eine Umfrage im CQ-DL deswegen, und da hat sich die Mehrzahl der Mitglieder für eine Beschränkung des Kurzwellenzugangs ausgesprochen, damals sogar noch für CW…

Für den Fall der Zulassungsbeschränkung für Kurzwelle ist die IARU-Region1-Konferenz verantwortlich [glaube ich, ich kann grad nicht nachsehen…]. Das hat nichts mit dem DARC oder dem RTA zu tun.

Ich finde es für die Qualität des AFu eine interessante Note
festzustellen, das Funkamateure, die Ihre Lizens vor 1996
abgelegt haben, eine Lizens der Klassen C oder A erworben
haben, (dies aufgrund der Leistungen im Prüfungsteil
„technische Kenntnisse“) und nun die Klasse B bzw 1 geschenkt
bekommen, wärend heute Funkamateure der Klasse 3 mit über 75 %
in diesem Fachbereich eine ähnliche Leistung wie die damals
erforderlichen 50 % (für die C Lis) sagenhafte 10 W EIRP auf
2m und 70 cm nutzen dürfen. Über die Regelung in OE
(typengerüfte Geräte!) ganz zu schweigen.

Das ist wieder ein ganz anderes Problem…

Aber in meinen Augen sind diese Leistungsklassen obsolet. Die Leistungsklassen stammen aus einer Zeit, in der die meisten Geräte, insbesondere die Endstufen, noch selbst gebaut wurden. Damals war es sinnvoll die Klasseneinteilung an den technischen Kenntnissen festzumachen und dann bestimmte maximale Leistungen zuzulassen. Heute wird der Großteil der Geräte fertig gekauft.
Und durch die weltweite Kopplung von UKW-Relais über das Internet [über die Sinnhaftigkeit davon wollen wir mal nicht reden] kann auch jeder Klasse3-Inhaber weltweit „Funken“, somit macht auch hier eine Beschränkung auf einzelne Frequenzbänder nur begrenzt Sinn. Ein beliebtes Argument war ja früher „Na, einen C-Lizenzler kann man nicht auf Kurzwelle lassen, wer weiss, wie DER sich da aufführt, das wirft doch dann ein schlechtes Licht auf alle Deutschen Funkamateure.“

Somit sind wir jetzt beim eigentlichen Problem, die menschliche Komponente. Ich habe selbst schon „erfahrene“ Funkamateure auf 80m gehört, da sind sogar CB-Funker Waisenknaben dagegen [und CB-Funkern wird ja allgemein ein schlechter Funkstil bzw. schlechte Betriebstechnik nachgesagt, kann ich aber nicht bestätigen] und dann gibt es DOler die auf so einem vernetzten Relais vorbildlich arbeiten.

Daher kann man, wenn man eine Staffelung/Klassenbildung möchte, diese nur an der Betriebstechnik fest machen.

Ansonsten sollten wir das HAM-Spirit mal wieder aufleben lassen und uns alle freuen, dass die Kurzwelle frei gegeben ist.
Und JA, ich beziehe hier expilzit die CB-Funker auch mit ein [natürlich nicht bei der Freigabe, aber beim HAM-Spirit].

Antworten an dieser Stelle sind fast obsolet ist die
Entscheidung doch längst gefallen - aber es kann nichts
schaden: bitte an den OVV oder DV senden :smile:

Obsolet finde ich nicht…

Aber als DARC sollten wir uns mal Gedanken machen, was wir wollen. Ich, als stellv. OVV, habe keinerlei Probleme damit auch CB-Funker aufzunehmen, die laufen dann eben als SWL…

Für eine weitere Diskussion sollten wir aber einen neuen Thread aufmachen, damit auch alle anderen die Möglichkeit zur Teilnahme haben, so weit runter scrollt kaum jemand… :smile:

Servutz
Stephan