ich soll das Auto einer Freundin hüten, während sie im Urlaub ist. Das alleine währe kein Problem, an der Straße wird sich ein Plätzchen finden. Allerdings soll ich es auch vom Flughafen zu mir Fahren und auch wieder da hin um sie ab zu hohlen. Außerdem könnte ich es schon bei der einen oder anderen lange vor mich hin geschoben Erledigung gebrauchen.
Natürlich hat sie aber nur eine Alleinfahrerversicherung und ich möchte nicht Unversichert Fahren. Da ihre Versicherung sie nur für mindestens ein Jahr auf Mehrfahrer umbuchen möchte, was mit erheblichen Mehrkosten verbunden ist.
Mir stellt sich nun die Frage ob ich mich für ca. 1 Monat für Fahrten in Ihrem Auto versichern kann. Daher wollte ich mich mal schlau machen, gibt es solle Kurzzeitversicheungen für die Autos anderer Leute (die Besitzerin würde das natürlich unterstützen)? Habt ihr da Erfahrungen? Mit welchen Beträgen müsste ich da ungefähr rechnen?
das produkt, dass du dir vorstellst, gibt es nicht auf dem deutschen markt.
variante 1: du versicherst das kfz selber, was möglicherweise nicht ganz billig sein wird (für genauere angaben wende dich an den versicherungsvertreter / makler usw. deines vertrauens). danach wird das kfz wieder auf den alten versicherungsnehmer versichert. das wahrscheinlich die teuerste variante!
variante 2: du wirst als weiterer fahrer eingetragen. mit ein bissl mehrbeitrag ist nunmal zu rechnen.
variante 3: du meldest es der versicherung nicht und
a) läßt das auto stehen und fährst nicht damit oder
b) du fährst damit und riskierst eine vertragsstrafe (ca. 1 bis 3 jahresprämien). versicherungsschutz besteht übrigens.
danke für die Auskunft. Schade, dass es das Produkt nicht gibt. Ich denke das Risiko für die Versicherungen währe nicht wesentlich höher als bei Langzeit versicherten und mann könnte durch die kurze Laufzeit sicher noch einiges aufschlagen (ich denke es währe kein Problem bei der Laufzeit von einem Monat 200% bis 250% des „normalen“ Monatspreises durch zu setzen).
Variante 2 war es ja was wir ursprünglich Planten, aber bei einen Anruf der Besitzerin bei ihrer Versicherung wurden inakzeptable Bedingungen gestellt. Laufzeit mindestens ein Jahr, rund 50€ mehr kosten pro Quartal und eine saftige Bearbeitungsgebühr. Für einen Monat nutzen ist das absolut inakzeptabel.
Ich denke dann wird es auf Variante 3a hinauslaufen. Ich werde mir dann einen Firmenwagen für die Fahrt zum Flughafen organisieren müssen (zu der frühen Stunde fahren keine Züge). Das bei 3b ihr Versicherungsschutz weiter besteht und auf mich übergeht überrascht mich.
Variante 2 war es ja was wir ursprünglich Planten, aber bei
einen Anruf der Besitzerin bei ihrer Versicherung wurden
inakzeptable Bedingungen gestellt. Laufzeit mindestens ein
Jahr, rund 50€ mehr kosten pro Quartal und eine saftige
Bearbeitungsgebühr. Für einen Monat nutzen ist das absolut
inakzeptabel.
…
PollenPrinz
Hi,
„saftige“ Bearbeitungsgebühr für die Eintragung eines weiteren Fahrers? WOW, darüber muß ich nun auch mal nachdenken Mache das bisher für Umme.
Dann Laufzeit mindestens 1 Jahr ??? - Nicht eine erneute Änderung (Risikowegfall), wenn 2. Fahrer nicht mehr fährt? Interessant, aber für mich unverständlich.
Gruß Keki
Dann Laufzeit mindestens 1 Jahr ??? - Nicht eine erneute
Änderung (Risikowegfall), wenn 2. Fahrer nicht mehr fährt?
Interessant, aber für mich unverständlich.
Hallo,
warum unverständlich? Vers-Prämien sind Jahresprämien, ich kenne jedenfalls keinen VR, der monatlich kalkuliert (was möglich wäre, und die Fierinzeit im Sommer sowie der Winter wären wohl teurer als die übrigen Monate).
Wenn ein VN „jederzeit“ einen Nutzerwechsel melden könnte, wäre das Tarifmerkmal Fahrer ausgehöhlt.
Das mit den Bearbeitungsgebühren überrascht mich aber auch
b) du fährst damit und riskierst eine vertragsstrafe (ca. 1
bis 3 jahresprämien). versicherungsschutz besteht übrigens.
Hi Snake,
eine interessante Frage…! Der Fahrer, der ein Fz ausleiht, leitet seine Fahrberechtigung aus der Genehmigung des Halters (VN) ab und weiß üblicherweise nichts von Einschränkungen des Nutzerkreises. Hier ist es aber so, dass er sehr gut bescheid weiß, und damit ist er doch unberechtigter Fahrer oder?! Siehe A 2.1.5 und D 1.2. Muster-AKB… soweit ich weiß, gab es dazu noch keine Prozesse/Urteile und ich könnte die Lage auch nicht ad hoc einschätzen, aber Deine Aussage halte ich für … gewagt.
warum unverständlich? Vers-Prämien sind Jahresprämien, ich
kenne jedenfalls keinen VR, der monatlich kalkuliert (was
möglich wäre, und die Fierinzeit im Sommer sowie der Winter
wären wohl teurer als die übrigen Monate).
Stimmt
Wenn ein VN „jederzeit“ einen Nutzerwechsel melden könnte,
kommt immer wieder mal vor.
wäre das Tarifmerkmal Fahrer ausgehöhlt.
oder das Risiko präzise erfasst
Das mit den Bearbeitungsgebühren überrascht mich aber auch
-)
Das habe ich heute mal versuchsweise zeitlich befristet eingeführt: Von 8:00-8:15 Uhr
eine interessante Frage…! Der Fahrer, der ein Fz ausleiht,
leitet seine Fahrberechtigung aus der Genehmigung des Halters
(VN) ab und weiß üblicherweise nichts von Einschränkungen des
Nutzerkreises. Hier ist es aber so, dass er sehr gut bescheid
weiß, und damit ist er doch unberechtigter Fahrer oder?! Siehe
A 2.1.5 und D 1.2. Muster-AKB… soweit ich weiß, gab es dazu
noch keine Prozesse/Urteile und ich könnte die Lage auch nicht
ad hoc einschätzen, aber Deine Aussage halte ich für …
gewagt.
unberechtigte fahrer sind z.b. diebe. aber wer berechtigter fahrer ist, wird in D 1.2. schön erklärt „…Berechtigter Fahrer
ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebraucht…“
der verfügungsberechtigte ist in diesem falle der vn. er erlaubt das fahren des dritten. wenn der dritte einen führerschein hat, ist dies mitversichert. google mal nach „berechtigter fahrer“. die ersten 3 links werden dir reichen ^^. hier gab es das thema auch schon mehr als einmal.
möglicherweise ist dann K.4.4 möglich. „…Haben Sie vorsätzlich unzutreffende Angaben gemacht oder Änderungen vorsätzlich nicht
angezeigt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, ist zusätzlich zur Beitragserhöhung eine Vertragsstrafe in Höhe von xx zu zahlen…“
aber ob dass der versicherer macht, steht in den sternen.
Ich denke das Risiko für die Versicherungen währe nicht
wesentlich höher als bei Langzeit versicherten und mann könnte
durch die kurze Laufzeit sicher noch einiges aufschlagen (ich
denke es währe kein Problem bei der Laufzeit von einem Monat
200% bis 250% des „normalen“ Monatspreises durch zu setzen).
Laufzeit mindestens ein
Jahr, rund 50€ mehr kosten pro Quartal und eine saftige
Bearbeitungsgebühr. Für einen Monat nutzen ist das absolut
inakzeptabel.
glaub mir. der beitrag für so eine kurzfristige geschichte würde dir erst recht nicht gefallen.
[ironie on]
laß mich mal überlegen:
er würde garantiert mit klasse 0 oder 1/2 berechnet werden
ungünstige fahrerkonstellation
kurztarif (ich weiss offiziell gibts den nicht mehr, aber man kann sowas ja einpreisen …)
feste kasko-sb z.b. 500 eur (vk auch mit klasse 0 oder 1/2)
abweichender halter
wahrscheinlich werden alle anderen „weichen tarifmerkmale“ ignoriert
der vermittler will auch was verdienen
die dokumentation kostet auch so ca. 20-40 eur
hmmm, wenn ich das mal grob überschlage kommst du beim ignorieren des fahrzeugtyps auf einen monatsbeitrag irgendwo in der drehe von 150-300 eur (wobei nach oben da keine grenzen gesetzt währen).
[ironie off]
ich glaub das bissl mehrbeitrag zu zahlen ist sinnvoller. da kannst du immerhin das kfz ohne bedenken bis zum jahresende fahren…
dass ein kfz-versicherer (macht das überhaupt noch ein vr? ) noch eine bearbeitungsgebühr verlangt ist mir übrigens neu. die gabs mal vor 10 jahren oder so, aber heut zu tage … komisch.