ich habe da mal ein paar Fragen zur Kurzzeitbeschäftigung. Vielleicht kann mir einer helfen.
Es geht um einen Saisonjob der unter 50 Tage läuft. Es darf ja keine Berufsmäßige Beschäftigung sein. Da gibt es z.B. die Personengruppe: „zwischen Schulabschluss und Studium“
Wäre einer in dieser Gruppe, wenn er seinen Abi gemacht hat, anschließend seinen Zivildienst abgeleistet hat, jedoch keine Zulassung zum Studium erhalten hat wegen dem NC. Und nun muss er ein Jahr warten bis er sich wieder für einen Studienplatz bewerben kann.
Würde diese Person zu der Gruppe „zwischen Schulabschluss und Studium“ gehören?
Kurzfristige Beschäftigungen zwischen Schulabschluss und beabsichtgtem Studium werden grundsätzlich nicht berufsmäßig ausgeübt. Zur Sicherheit sollte man den Status von der Krankenkasse feststellen lassen, da hier ein Jahr dazwischen liegt. Die Frage ist natürlich, was wird in der restlichen Zeit nach den 2 Monaten gemacht. Ist abzusehen, dass erneut eine befristete Beschäftigung aufgenommen wird, dann erfolgt innerhalb des Kalenderjahres eine Zusammenrechnung und Versicherungspflicht tritt sofort bei der zweiten Beschäftigung ein. Man sollte schon bei der Erstbeschäftigung plausibel machen können, wie man die restliche Zeit verbringt.
Am besten wäre natürlich ein Parkstudium, dann genießt man das Werkstudentenprivileg.