Hallo,
ich arbeite seit Juli 2009 zusätzlich zu meiner Tätigkeit als Fahrlehrerin als Krankheitsvertratung in verschiedenen Kindergärten.
Der Stundenumfang in einem Monat ist ganz unterschiedlich min 30 Stunden und max 105 Stunden.
Habe ich Anspruch auf Urlaub und Urlaubsgeld? Wenn ja wo steht das`?
Hallo Conny86,
so wie die Anfrage gestellt ist, hast Du ein
Arbeitsverhältnis, bei welchem zumindest der
Urlaubsanspruch aus dem Bundesurlaubsgesetz (sofern dies
in Deutschland ist) besteht.
ABER:
- Gehören die verschiedenen Kindergärten alle dem
selben Träger an? - Hast Du für diese Tätigkeit einen schriftlichen
Arbeitsvertrag? - Wenn ja, welches Tarifrecht, welche
Arbeitsrechtsregelung ist darin vereinbart?
Ohne diese Angaben lässt sich Deine Anfrage leider sehr
schlecht beantworten.
Lieber Gruß
Wolfgang Lenssen
Hallo Wolfgang,
ich habe keinen Arbeitsvertrag aber die Kindergärten gehören alle dem selben Träger an und ist auch in Deutschland
Hallo,
grundsätzlich haben Sie Anspruch auf Urlaub.
Sehen Sie mal hier nach.
http://www.rechtsrat.ws/lexikon/urlaub.htm
Wichtig ist immer zu beachten, ob ein Tarifvertrag besteht, ob eine Abweichenden vom Gesetz (nur Verbesserungen) in ihrem Arbeitsvertrag steht.
Ansonsten gelten immer die Gesetzlichen Regelungen.
mfG
Uwe H.
Danke Uwe.
Ich habe jetzt mal nachgefragt und mir wurde gesagt das ich keinen Anspruch auf Urlaub habe. Da ich ja keinen Arbeitsvertrag habe
Hallo Conny86,
jetzt wird es kompliziert, und dazu solltest Du eine
Anwältin bzw. einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen:
Es kann jetzt sein, das der Arbeitgeber behauptet, er
schließt jedesmal für einen Tag im Umfang von x Stunden
ein befristetes Arbeitsverhältnis zur Vertretung von
Frau xy mit Dir ab gegen ein Entgelt, welches sich nach
den tariflichen Regelungen bemessen muss. Dann wären
dies befristete Arbeitsverhältnisse nach dem Teilzeit-
und Befristungsgesetz § 14 Abs. 1 Nr. 3.
Ob dies rechtlich so zu halten ist, kann ich nicht
sagen. Möglicherweise würde der Arbeitgeber hierbei
versuchen, das Kündigungsschutzrecht auszuhebeln und
dies wäre nicht haltbar.
Es kann aber auch sein, dass Du - da kein schriftlicher
Arbeitsvertrag vor Aufnahme der Tätigkeit
unterschrieben wurde - von einer Vollzeitstelle
ausgehen kannst.
Auf Deine Frage zum Urlaub:
Dies ist normalerweise im Tarifvertrag geregelt. Wenn
kein Tarifvertrag gilt, so gilt auf alle Fälle das
Bundesurlaubsgesetz:
http://bundesrecht.juris.de/burlg/BJNR000020963.html
Deine Frage nach dem Thema Übungsleiter ist mehr eine
steuerliche Angelegenheit. Wenn Du eine gewisse
Entgelthöhe pro Monat nicht übersteigst, kannst Du
Steuer- und sozialabgabenfrei arbeiten unter
Inanspruchnahme des sog. Übungsleiterfreibetrags.
lg Wolfgang
Hallo Conny,
es tut mir leid, hier kann ich leider nicht weiterhelfen.
Da es wohl verschiedene Kindergärten sind und nicht bei einem diese 30 Stunden
zusammen kommen, ist es sicher schwierig.
Ich würde mich an einen Steuerberatungsverein wenden bzw. da es ja eine
angemeldete Tätigkeit ist, ganz offiziell an das Finanzamt.
Sorry, ich hoffe, es kann jemand besser raten.
Alles Gute
HI Gifti,
danke erst mal ist echt ein super Tipp, das werde ich machen.
30 Stunden war ich aber schon öfters in einem Kindergarten. War z.B. von Oktober bis Dezember durchgehen in einem Kindergarte