Hallo,
angenommen ein Arbeitnehmer(400€Job) kommt wie gewohnt in der früh zu seiner Arbeitsstelle im Einzelhandel und klingelt. Niemand öffnet, allerdings hängt ein Zettel an der Tür worauf steht, dass die alle Arbeitnehmer doch bitte in einer Stunde nochmal wieder kommen sollen, da die Lieferung um eine Stunde verspätet kommt. Der Arbeitnehmer hat einen Fahrtweg von ca 30min, was bedeutet, dass es sich für ihn nicht lohnt heimzufahren, er aber auch keine andere Möglichkeit hat, sich morgens um 7Uhr zu beschäftigen.
Nach 15min warten kommt die Filialleitung zur Arbeit, sperrt auf und meint, dass der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf den Lohn für diese Stunde hat.
Ist das okay? Denn im Prinzip hat der Arbeitnehmer seine Aufgabe(pünktlich am Arbeitsplatz zu sein) ja erfüllt.
unbeschadet evtl. tariflicher oder arbeitsvertraglicher Regelungen, die noch im Einzelfall zu prüfen wären, hat der AN grundsätzlich Anspruch auf Bezahlung, wenn er zu einer vom AG vorgegebenen Zeit zur Arbeit erscheint. Dies ergibt sich aus § 615 Satz 1 BGB: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__615.html
Aus § 615 Satz 3 BGB ergibt sich auch, daß der AG grundsätzlich das Risiko des Arbeitsausfalles bei Umständen trägt, die der AN nicht zu verantworten hat („Betriebsrisiko“).
da es für den Arbeitnehmer ja sehr schwer ist, nachzuvollziehen, ob die Zeit vom Chef nun zugebucht wurde, oder nicht (Abgerechnet wird normalerweise über ein Stempelsystem: Wenn der AN kommt zieht er seine Karte über ein Zeiterfassungsgerät und wenn er geht auch wieder. (so wird Minutengenau abgerechnet)).
Hat der Arbeitnehmer nun das Recht, mit seiner Abrechnung eine genaue Aufschlüsselung der Arbeitszeit zu verlangen, wo genau drin steht von wann bis wann er jeden Tag gearbeitet hat?
Hat der Arbeitnehmer nun das Recht, mit seiner Abrechnung eine
genaue Aufschlüsselung der Arbeitszeit zu verlangen, wo genau
drin steht von wann bis wann er jeden Tag gearbeitet hat?
Ja, darauf besteht Anspruch. Bei Zeiterfassungssystemen mit flexibler Arbeitszeit eigentlich auch unaufgefordert.
Und nochmal danke, is echt klasse wie einem hier geholfen wird.
Gibt es igrgendein Gesetz/Urteil oder Ähnliches, worauf der Arbeitnehmer
sich berufen kann, wenn er so eine Aufschlüsselung fordert.
Gibt es igrgendein Gesetz/Urteil oder Ähnliches, worauf der
Arbeitnehmer
sich berufen kann, wenn er so eine Aufschlüsselung fordert.
Dazu gibt es m. W. mehrere Rechtsquellen. Der grundsätzliche Anspruch für AN steht im § 82 Abs. 2 BetrVG: http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__82.html
Zur „Berechnung und Zusammensetzung“ des Arbeitsentgelts gehört natürlich die detaillierte Darstellung der Arbeitszeit, die vergütet wird.