Kurzzeitkennzeichen

Guten Tag,

Hier meine Frage: Ein Auto soll ein Kurzzeitkennzeichen bekommen für 5 Tage. Versicherungsnehmer wohnt in Bayern, Besitzerin in Hannover. Vollmacht und Kopie des Ausweises vom VN sind vorhanden ebenso wie die Versicherungsnummer. Ist es möglich, einen Wagen in Hannover für 5 Tage anzumelden, obwohl der Versicherungsnehmer in Bayern lebt?

Hi glamgirl1990,

bei Kurzzeitkennzeichen ist es vollkommen egal, wo der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz hat, selbst wenn er im Ausland lebt, ist das kein Problem.
Das einzige, das beachtet werden muss, ist, dass die Informationen der EvB-Nr. ( 7-stellige Nummer, die von der Versicherung ausgestellt wird, ehemals Versicherungs-Doppelkarte ) dann auch so auf den Fahrzeugschein gedruckt werden.
Es ist auch keine Vollmacht etc. notwendig. Die Anforderungen bei Kurzzeitkennzeichen sind -komischerweise- beinahe bei null.

Liebe Grüße

Björn