Kurzzeitkennzeichen bei saisonal angemeldetem PKW möglich?

Hallo zusammen,

ich habe einen PKW der nur saisonal (Saisonkennzeichen) angemeldet ist.

Ist es möglich für diesen, ja eigentlich zugelassenen PKW ein Kurzzeitkennzeichen, ausserhalb des eigentlichen Zulassungszeitraum, zu bekommen?

Theoretisch möglich, verursacht aber jede Menge Ärger und Kosten.

das Saisonkennzeichen muss entstempelt werden (wird also abgemeldet, was man ja mit dem Saisonkennzeichen verhindern wollte !), dann normal Kurzzeitkennzeichen beantragen. Später das Saisonkennzeichen neu beantragen und wieder anmelden.

Mal auf die Schnelle in der saisonfreien Zeit den Wagen in Betrieb nehmen geht nicht. Ist so nicht vorgesehen.
Man kann die Saisonzeit verändern- wäre das eine Möglichkeit ?

Kurzzeitkennzeichen sind für nicht zugelassene Fahrzeuge gedacht. Deins ist aber zugelassen, darf nur zur Zeit nicht fahren.

MfG
duck313

Tach,

das ist sachlich leider falsch.
§16a der FZV sieht außdrücklich vor:
Ein Fahrzeug, dem nach § 9 Absatz 3 ein Saisonkennzeichen zugeteilt ist, darf nach Satz 1 außerhalb des Betriebszeitraums in Betrieb gesetzt werden, wenn das Saisonkennzeichen nicht gleichzeitig geführt wird.

Man beachte allerdings, dass die Zulassung auf Probe- und Überführungsfahrten eingeschränkt ist. Es interessiert zwar in der Regeln keinen, aber wenn doch, würde es als Ordnungswidrigkeit geahndet.

(Bei uns fahren zum Beispiel Schrottsammler fast ausschließlich mit schrottreifen Fahrzeuge herum, die nur ein Kurzzeitkennzeichen haben)

Hast recht.
Es geht doch einfacher als gedacht.

MfG
duck313